Instrumént
(lat., ital. stromento),
Werkzeug, insbesondere zur Ausübung der
Tonkunst oder zu wissenschaftlichen
Beobachtungen
und Untersuchungen, in welch letzterer Beziehung man chirurgische, mathematische, physikalische, astronomische etc.
Instrumente
unterscheidet.
Über musikalische Instrumente
s.
Musikinstrumente. - In der
Rechtswissenschaft heißt I. die
Urkunde
über ein
Rechtsgeschäft, z. B. ein Friedensvertrag, eine
Vollmacht, ein Hypothekeninstrument
, ein
Pachtvertrag;
Instrument
szeugen (Solennitätszeugen), die als
Urkundspersonen, z. B. bei
Aufnahme eines notariellem
Aktes, zugezogenen
Zeugen.