Instruktion
(lat.), Belehrung, Anweisung, Verhaltungsvorschrift;
Verhandlung des Rechtsanwalts mit dem Klienten, um sich die nötige Kenntnis von der Sachlage zu verschaffen;
auch die Leitung eines Prozesses durch den dazu bestellten Richter.
Der
Soldat erhält I. über seinen
Dienst, seine
Waffen
[* 2] etc. in Instruktio
nsstunden.