Inspektion
(lat., «Inaugenscheinnahme», «Besichtigung»),
im allgemeinen die Prüfung, ob eine Sache sich in der vorschriftsmäßigen Ordnung befindet, im besondern die Behörde, welche eine solche Prüfung vorzunehmen hat. So werden diejenigen Militärbehörden, die für den Zustand und die Ausbildung bestimmter Truppengattungen oder die zweckmäßige Organisation und Leitung bestimmter Dienstzweige in der deutschen Armee verantwortlich sind und dementsprechend öfters Besichtigungen (Inspizierungen) vornehmen, I. genannt. So giebt es I. der Kavallerie, der Artillerie, der Ingenieure und Pioniere, der Jäger und Schützen.
Auch die Festungen (s. Ingenieurinspektion
), Gewehr- und Munitionsfabriken,
Artilleriedepots, das Militärbildungswesen
(Kriegsschulen,
Infanterieschulen u. a.), die Remontierung, das Militärveterinärwesen, die militär.
Strafanstalten sowie im
Kriege das Eisenbahn-, Etappen- und Telegraphenwesen sind besondern
Inspecteuren, bei sehr großem Wirkungskreise
Generalinspecteuren (s.
Generalinspektion) unterstellt. In der österr.
Armee werden die
Inspecteure
Inspektoren
(Generalinspektoren) genannt.
Um die Gleichmäßigkeit der Ausbildung in den einzelnen Armeekorps der deutschen Armee zu gewährleisten, sind im Frieden immer eine gewisse Anzahl von Armeekorps zu Armee-Inspektionen vereinigt. Gegenwärtig giebt es deren fünf (s. Deutsches Heerwesen, Bd. 5, S. 66 b).
Für die Zwecke des innern Dienstes werden die Infanteriecompagnien in der deutschen
Armee in zwei oder
drei I. eingeteilt, deren
jede einige Korporalschaften umfaßt und einem
Lieutenant
(Inspektionsoffiziere oder Inspektion
sführer)
unterstellt ist;
doch ist diese Einteilung nicht obligatorisch, sondern dem Ermessen des Compagniechefs überlassen. - über die I. von Brücken [* 2] s. Brückenprobe;
über die der Fabriken s. Fabrikinspektor;
über diejenigen der Kriegsschulen s. d.