Insignien
(lat.), Kenn-, Ehrenzeichen, besonders Symbole einer Würde;
so bei Fürsten: Krone und Zepter, bei den frühern deutschen Kaisern die Reichskleinodien (s. d.), bei Rittern: Schild [* 2] und Helm, bei Kriegern: Fahnen und Adler [* 3] etc.;
ferner Abzeichen einer öffentlichen Amtswürde, wie die Beile der römischen Liktoren, die Stäbe und Zepter, welche in Deutschland [* 4] die Rektoren der Universitäten und in England der Sprecher im Haus der Gemeinen sowie die Lord-Mayors bei feierlichen Gelegenheiten führen;
auch die Amtsketten der Magistratspersonen u. dgl. Hierher gehören ferner die Marschallstäbe, die Roßschweife der türkischen Paschas etc. Die I. der katholischen Geistlichen sind: Stab, [* 5] Ring, Inful, Pallium [* 6] (für den Papst insbesondere noch die Tiara), [* 7] die der protestantischen Geistlichen: ein Kelch mit Strahlen oder einer Kirche.
Auch jedes Gewerbe hat seine ¶
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besondern Abzeichen, die aus seiner Beschäftigung hergenommen sind.