Ins
Freie fallen (Freifall), die bergamtliche Entziehung einer Bergbauberechtigung, z. B. wegen Versäumnis der Frist zur Belehnung, wegen Unterlassung der Zubußezahlung, wenn eine Grube nicht in gesetzlicher Weise betrieben wird, etc.
60 Wörter, 469 Zeichen
Freie fallen (Freifall), die bergamtliche Entziehung einer Bergbauberechtigung, z. B. wegen Versäumnis der Frist zur Belehnung, wegen Unterlassung der Zubußezahlung, wenn eine Grube nicht in gesetzlicher Weise betrieben wird, etc.
Nr. | Ergebnis | Ins Freie fallen |
---|---|---|
1 | Luft, die; -, Lüfte [mhd., ahd. luft, H. u.]: 1. <o. Pl.> a) (die Erde ... | |
2 | Tür, die; -, -en [mhd. tür, ahd. turi]: 1. a) Vorrichtung in Form einer in Scharnieren ... | |
3 | Hand, die; -, Hände u. (bei Maßangaben:) - [mhd., ahd. hant, wahrsch. eigtl. = Greiferin, Fasserin]: 1. von ... |