Inserieren
(lat.), einschalten, einfügen, besonders etwas in ein öffentliches Blatt [* 2] einrücken lassen;
Inserat, eine solche Nachricht oder Anzeige (s. Annonce und Annoncenbüreau).
Der verantwortliche Redakteur der Zeitung ist auch für den Inseratenteil verantwortlich, neben ihm auch der Einsender (Inserent), sofern das Inserat zu einer Klage eines durch dasselbe Verletzten Anlaß gibt.