Insasse,
im allgemeinen jeder Bewohner eines Hauses oder einer Anstalt, im jurist.
Sinne eine Person, welche in einer Gemeinde wohnt, ohne gemeindeberechtigt, nach andern Gemeindeordnungen ohne gemeindeangehörig und ohne heimatsberechtigt zu sein.
42 Wörter, 340 Zeichen
im allgemeinen jeder Bewohner eines Hauses oder einer Anstalt, im jurist.
Sinne eine Person, welche in einer Gemeinde wohnt, ohne gemeindeberechtigt, nach andern Gemeindeordnungen ohne gemeindeangehörig und ohne heimatsberechtigt zu sein.
Nr. | Ergebnis | Insasse |
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1 | ****** | In|sas|se, der; -n, -n [mhd. insæe = Einwohner, Mietwohner, zu →sitzen]: a) jmd., der sich in ... |