Inns
of
Court
(spr. kohrt), die engl. Rechtsinnungen,
die seit dem 13. Jahrh. bestehen; die Inns of
Chancery, welche früher Vorbereitungsschulen
für die
I. o. C. waren, und die
Innung der Serjeants (Serjeants Inn, s.
Serjeants-at-law) existieren nicht
mehr. Kandidaten für die Advokatur müssen einer dieser 4
Innungen in
London
[* 2] (Lincoln’s Inn,
Inner
Temple,
Middle Temple und
Gray’s Inn) während zwölf
Quartalen als
Studenten angehören und ihre Anwesenheit dadurch nachweisen, daß sie bei dem
in jedem
Quartal während 3‒4 Wochen in der Innungshalle regelmäßig stattfindenden
Mahlzeiten an einer
gewissen Anzahl von
Abenden sich beteiligen.
Man nennt dies to keep terms
(Quartale einhalten). Delegierte der vier
Innungen bilden zusammen den Council of
Legal Education
(jurist. Studienkommission), welcher jurist. Vorlesungen veranstaltet und die Prüfungen leitet. Nach Absolvierung der Prüfungen
und Einhaltung der
Quartale wird der
Student von der
Innung, welcher er angehört, zum
Barreau berufen (called
to the bar) und erwirkt dadurch die Befugnis, als
Barrister zu praktizieren. Der Besuch der Vorlesungen ist nicht obligatorisch,
und in der That beteiligt sich nur eine geringe Minderzahl der
Studenten an denselben; hingegen ist es gebräuchlich, bei
einem
Barrister als
Schüler (pupil) ein oder zwei Jahre praktisch zu arbeiten. Jede
Innung hat eine große
Festhalle, in welcher die erwähnten
Mahlzeiten, an welcher sich auch viele
Barristers gewöhnlich beteiligen, stattfinden,
eine nur den Mitgliedern geöffnete
Bibliothek und verschiedene Amtslokalitäten. Die beiden
Temples haben zusammen eine
Kirche,
Lincoln’s Inn und Gray’s Inn
¶
mehr
je eine Kapelle. Um diese Gebäude gruppieren sich die ebenfalls der Innung gehörenden Häuserkomplexe, in welchen die Barristers
ihre Schreibstuben (Chambers) haben. Jeder Barrister ist Mitglied der Innung, welche ihn berufen hat, und steht unter der Aufsicht
der Innungsvorstände (Masters of
the Bench, gewöhnlich Benchers genannt), an deren Spitze der stets nur
auf ein Jahr gewählte Schatzmeister (Treasurer) steht. Die Benchers ergänzen sich selbst durch Kooptation und haben niemand
Rechenschaft über ihre Amtsführung abzulegen. Sie können jedes nicht standesgemäße Benehmen eines Innungsmitglieds mit
Rüge, und nach Umständen sogar mit Ausschließung aus der Innung, und dem Stande der Barristers ahnden. –
Über die Zulassung und Organisation der Anwälte (Solicitors) s. Solicitor.