Inkameration
(mittellat.), die Einziehung von Gütern für den Fiskus, das Zuziehen eines Vermögensstücks zum Kammergut oder zur Domäne;
im Lehnrecht s. v. w. Konsolidation (s. Lehnswesen).
Inkameration
24 Wörter, 193 Zeichen
Inkameration
(mittellat.), die Einziehung von Gütern für den Fiskus, das Zuziehen eines Vermögensstücks zum Kammergut oder zur Domäne;
im Lehnrecht s. v. w. Konsolidation (s. Lehnswesen).