Inhibitorium
(lat.), amtliche Verfügung, durch welche eine Handlung vorläufig untersagt, ein Verfahren vorläufig sistiert wird. Vgl. Einstweilige Verfügungen.
Inhibitorium
18 Wörter, 163 Zeichen
Inhibitorium
(lat.), amtliche Verfügung, durch welche eine Handlung vorläufig untersagt, ein Verfahren vorläufig sistiert wird. Vgl. Einstweilige Verfügungen.