Inhalt
des Begriffs, in der Logik die Summe der Merkmale (s. d.), die er in sich vereinigt, also der Vollgehalt dessen, was darin gedacht ist. Der bestimmtere (determiniertere, konkretere) Begriff ist daher der inhaltreichere, der unbestimmtere (abstraktere) der inhaltärmere. Die Angabe des Begriffsinhalts heißt Definition. Dem I. steht der Umfang (i. d.) gegenüber, d. h. der Anwendungsbereich des Begriffs.