Inhalt
des
Begriffs, in der
Logik die
Summe der
Merkmale (s. d.), die er in sich vereinigt, also der Vollgehalt dessen
,
was darin gedacht ist.
Der bestimmtere (determiniertere, konkretere)
Begriff ist daher der inhalt
reichere,
der unbestimmtere (abstraktere) der inhalt
ärmere.
Die Angabe des Begriffs
inhalts
heißt
Definition.
Dem I. steht der
Umfang
(i. d.) gegenüber, d. h. der Anwendungsbereich des
Begriffs.