Titel
Indikation
(lat., «Anzeige»),
Heilanzeige, in der Medizin dasjenige Heilverfahren, welches im gegebenen Krankheitsfälle zur Beseitigung der Krankheit oder der Krankheitserscheinungen erforderlich ist. Man pflegt drei Klassen von Heilanzeigen zu unterscheiden:
1) Die ursächliche I. (indicatio causalis), deren Aufgabe ist, die Ursachen des Krankseins zu entfernen und damit das letztere selbst zu beseitigen. Durch Erfüllung der ursächlichen I. wird in den meisten Fällen auch die Krankheit behoben; so wird z. B. die Krätzkrankheit sicher geheilt, wenn bei ihr die ursächliche I. erfüllt, d. h. die die Krankheit verursachenden Krätzmilben [* 2] getötet werden.
2) Die wesentliche I. (indicatio essentialis s. morbi) nimmt den wesentlichsten Prozeß in dem Krankheitsfalle in Angriff, in der Voraussetzung, daß von jenem alle übrigen Störungen abhängen und mit ihm beseitigt werden, kann aber nur verhältnismäßig selten auf eine genügende Weise erfüllt werden.
3) Die symptomatische I. (indicatio symptomatica,) richtet sich im wesentlichen nur nach den Krankheitserscheinungen und sucht, unbekümmert um das Wesen des Krankheitsprozesses, einzelne, besonders lästige Symptome (Schmerzen, Schlaflosigkeit, Erbrechen, Durchfall u. dgl.) zu beseitigen oder zu mildern und drohenden Gefahren, die von Nebenumständen abhängen, rechtzeitig entgegenzutreten. Sehr häufig muß der Arzt die symptomatische I. bei plötzlich eintretender Lebensgefahr zu erfüllen suchen; man pflegt in solchen Fällen von einer indicatio vitalis, d. h. von einer Forderung, das Leben zu erhalten, zu sprechen. Wenn z. B. beim Krupp der Tod durch Erstickung droht, so ist sofort der Luftröhrenschnitt vorzunehmen und damit zunächst die augenblickliche Gefahr zu beseitigen; erst dann kommt die ursächliche I. in Betracht.
Bisweilen ist ein Heilmittel oder Heilverfahren aus allgemeinen
Gründen wohl angezeigt, aber im gegebenen Fall durch gewisse
zufällige oder individuelle Umstände verboten oder kontraindiziert; das nennt man eine Gegenanzeige
oder Kontraindikation.
So kann z. B.
Opium bei heftigen
Schmerzen wohl im allgemeinen angezeigt, in einem einzelnen Fall aber
durch ein gleichzeitig vorhandenes Herzleiden durchaus kontraindiziert sein.