Indigenat
(lat.), s. v. w. Heimatsrecht, Staatsbürgerrecht, d. h. die Summe der Rechte, welche dem Staatsangehörigen als solchem zustehen (s. Staatsangehörigkeit).
In zusammengesetzten
Staaten findet sich neben dem I. des
Einzelstaats (Landesindigenat
) noch ein sogen.
Bundesindigenat (s. d.).