(lat.), s. v. w.
Heimatsrecht, Staatsbürgerrecht, d. h. die
Summe der
Rechte, welche dem
Staatsangehörigen als solchem zustehen (s.
Staatsangehörigkeit).
In zusammengesetzten
Staaten findet sich neben dem I. des
Einzelstaats (Landesindigenat
) noch ein sogen.
Bundesindigenat (s. d.).
Kontext
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Seite 197: Staatsbürgerrechte.
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- Briefgeheimnis.
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indigenat.
- Bundespräsidium.
- Bundesrath.
- Denaturalisiren.
- Druckfreiheit.
- Einwanderung.
- Expatriiren.
- Fahneneid.
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- Freizügigkeit.
- Fremdenrecht.
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- Alien-Bill, s. Fremdenbill.
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- Fremdenbill, s. Fremdenr..
- Gastrecht, s. Gastfreundsch..
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- Jus albinagii, s. Fremdenrecht.
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Indigenat.
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- Landlieferungen, s. Kriegsleistungen.
- Kriegsleistungen.
- Landfolge.
- Naturalisation.
- Naturalleistungen.
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- Preßfreiheit.
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indigenat
, s. Bundesindigenat.
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- Staatsangehörigkeit, s. Heimat.
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- Submission.
- Unterstützungswohnsitz.
- Vereinswesen.
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- Wahl.
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