Indienstst
ellung,
im Seewesen das Fertigstellen eines Schiffs für die Seefahrt durch Einschiffen der Besatzung und Anbordnahme der Ausrüstung.
Der Zeitpunkt der I. wird bezeichnet durch das auf Befehl des Kommandanten ausgeführte Heißen von Flagge und Wimpel.
Von der I. ab gilt das Schiff [* 2] als schwimmender Truppenteil bis zur Außerdienststellung (s. d.).