In
contumaciam
(lat.), s.
Kontumaz. ^[= (lat. contumacia), in der Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine gerichtliche Auflage oder ...]
In contumaciam
20 Wörter, 156 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
In
contumaciam
(lat.), s.
Kontumaz. ^[= (lat. contumacia), in der Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine gerichtliche Auflage oder ...]
Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951
In
contumaciam.
Lateinisch
, in
Abwesenheit, z. B. gegen einen Angeklagten wird ein Urteil in
contumiacam ausgesprochen.
Kontrolle - Konvalesze
* 4
Seite 10.52. (lat. contumacia
), in der Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine gerichtliche Auflage
oder Ladung. Der Ungehorsame heißt Kontumax. Folgen der Kontumaz sind in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Ausschluß (Präklusion)
der betreffenden prozessualischen Handlung, welche Gegenstand der richterlichen Verfügung war, oder fingiertes Zugeständnis
der in Frage stehenden Behauptung der Gegenpartei. So wird z. B. der Beklagte, welcher
sich auf eine Klage in dem dazu gesetzten Termin nicht einläßt, »zur Strafe Ungehorsams« der Klage für geständig erachtet
und nach dem Klagegesuch (»in contumaciam«) verurteilt.
Das Verfahren in solchem Fall wird Versäumnisverfahren genannt. Der Antrag der Gegenpartei, daß auf die Folgen der Kontumaz erkannt werden möge, heißt Ungehorsamsbeschuldigung (Kontumazklage), das dem entsprechend erteilte Erkenntnis Versäumnisurteil oder Kontumazialbescheid (s. Versäumnis). Im Strafverfahren wird das Kontumazialverfahren von der deutschen Strafprozeßordnung als das »Verfahren gegen Abwesende« (§ 318 ff.) bezeichnet und behandelt, das Verfahren gegen Abwesende, welche sich der Wehrpflicht entzogen haben, insbesondere § 470 (s. Ungehorsam). In einem andern Sinn bedeutet Kontumaz s. v. w. Quarantäne (s. d.). - Kontumazieren, wegen Nichterscheinens verurteilen.