In
blanco
(lat.), s.
Blanko. ^[= (span. blanco, ital. bianco), eigentlich weiß, unbeschrieben, dann s. v. w. unausgefüllt, ...]
In blanco
14 Wörter, 95 Zeichen
In
blanco
(lat.), s.
Blanko. ^[= (span. blanco, ital. bianco), eigentlich weiß, unbeschrieben, dann s. v. w. unausgefüllt, ...]
(span. blanco
, ital. bianco), eigentlich weiß,
unbeschrieben, dann s. v. w. unausgefüllt, unbegrenzt, unbeschränkt. So spricht man von
einer Blankovollmacht als von einer Vollmacht ohne Einschränkung, von Blankokredit als von einem offenen
und uneingeschränkten oder doch bis zu einer bestimmten Grenze eingeräumten Kredit, innerhalb deren man insbesondere auf
den Kreditgeber Wechsel ziehen kann, ohne bis zur Verfallzeit für die entsprechende Deckung Sorge tragen zu müssen.
Auch versteht man darunter den ungedeckten Kredit überhaupt, welcher nicht durch die Hinterlegung von Gegenwerten oder durch die Bestellung sonstiger Kaution im geschäftlichen Verkehr eröffnet wird. Im Wechselverkehr spricht man von in blanco oder in bianco girieren, begeben, indossieren in dem Sinn, daß darunter die Übertragung des Wechsels auf einen andern Inhaber verstanden wird, ohne daß man den letztern mit Namen bezeichnet. Das auf der Rückseite des Wechsels vorgemerkte Giro oder Indossament in blanco (Blankogiro, Blankoindossament) enthält vielmehr nur den Namen des Indossanten, welcher den Wechsel begibt, in dem der zur Bezeichnung des Indossatars bestimmte Raum unbeschrieben bleibt; z. B. »Für mich an die Order des Herrn ... K. Müller«. Das Blankoindossament kann aber auch einfach in der Weise erfolgen, daß der Indossant lediglich seinen Namen auf die Rückseite des Wechsels schreibt. In derselben Weise können auch andre Orderpapiere begeben werden.
Einen Blankowechsel, d. h. einen Wechsel, welcher den Namen des Wechselgläubigers nicht enthält, also einen Wechsel auf den Inhaber, kennt die deutsche Wechselordnung nicht. Der Wechsel muß vielmehr an die Order eines bestimmten Wechselgläubigers gehen. Durch das Blankoindossament aber wird der Wechsel zum Inhaberpapier. Dagegen spricht man von in blanco trassieren dann, wenn ein Wechsel gezogen wird, ohne daß der Aussteller an den Bezogenen eine entsprechende Forderung hat. Wird der Wechsel vom Bezogenen gleichwohl, und ohne daß ihm vom Aussteller Deckung ward, acceptiert, so liegt ein Blankoaccept vor. In blanco stehen, s. v. w. in Vorschuß stehen. Blankostellen, im Versicherungswesen die auszufüllenden Zwischenräume in den Policen. Blankogeschäfte oder Blankoverkäufe, Bezeichnung für Scheingeschäfte, bei denen auf die Differenz im Preise spekuliert wird. S. auch Blankett.