Importscheine
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zollamtliche übertragbare Bescheinigungen (Zollquittungen) über die Einfuhr einer Quantität zollpflichtiger ausländischer Waren, welche zum Rückempfang des ausgelegten Zolles berechtigen für den Fall, daß binnen einer bestimmten Zeit eine gleiche Quantität inländischer Waren ausgeführt wird.
Vermöge dieser I., welche weder auf Namen noch Ort lauten, wird die Versorgung der einzelnen Plätze sowie insbesondere die Verteilung der Warenmassen in hohem Grade erleichtert. (S. auch Acquit-à-caution und Exportbonifikation.)