Impfung
oder Inokulation, die zufällige oder beabsichtigte Übertragung eines Krankheits- oder Ansteckungsstoffs durch eine kleine Verletzung (einen Schnitt, Stich, eine Excoriation) der äußern Haut [* 3] oder einer Schleimhaut auf ein gesundes Individuum. Man bedient sich der I. in verschiedener Absicht; entweder aus rein wissenschaftlichen Interessen, um experimentell den Nachweis zu führen, ob und durch welche Substanzen (Speichel, Blut, Schleim, Eiter u. dgl.) eine Krankheit auf ein anderes Individuum übertragen werden könne, oder zu diagnostischen Zwecken, um Gewißheit darüber zu erhalten, ob ein krankhafter Prozeß, z. B. ein Geschwür, durch Aufnahme eines kontagiösen Stoffs (z. B. Syphilis) entstanden sei oder nicht; im ausgedehntesten Maße aber als eines prophylaktischen Mittels gegen die Blattern, insofern man durch die künstliche Übertragung des Ansteckungsstoffs der Kuhpocke auf den Menschen die Empfänglichkeit des menschlichen Organismus für das Kontagium der Menschenpocken beträchtlich zu verringern und damit einen wirksamen Schutz gegen die Ansteckung dieser schrecklichen Seuche zu gewähren vermag.
Inwieweit die neuerdings empfohlene I. mit Wut- und Milzbrandgift die Bezeichnung einer wirksamen Schutzmaßregel gegen
die
Hundswut und den
Milzbrand verdient, muß erst noch die Zukunft lehren. (S. Schutzimpfung
,
Hundswut und
Milzbrand.) -
Über die
von
Koch versuchte I. Tuberkulöser s.
Tuberkulose.
Schon sehr früh machte man die
Beobachtung, daß die
Pocken (s. d.) zur Zeit epidemischen Auftretens besonders gefährlich,
in sporadisch auftretenden Fällen sowie bei der Übertragung des Blatterngiftes durch kleine Hautverletzungen
dagegen ungleich milder und gutartiger verliefen, weshalb die künstliche Einimpfung
der Menschenblattern oder die
Variolation
schon im
Altertum geübt wurde. In die Kulturstaaten Europas wurde die natürliche Blatternimpfung
durch Lady Montague, die
Gemahlin des engl. Gesandten in
Konstantinopel,
[* 4] 1718 eingeführt und fand hier rasch durch
Sutton,
Tissot,
Hensler,
Portal,
Hufeland u. a. große
Verbreitung.
Freilich stellte sich gar bald heraus, daß die
Variolation weder eine ungefährliche
Operation war noch die Zahl der Blatternkranken
in der Gesamtbevölkerung zu vermindern vermochte; im Gegenteil wurde durch sie periodisch die Sterblichkeit in den großen
Städten vermehrt, weil jeder Geimpfte leicht eine
Quelle
[* 5] der
Ansteckung für alle noch nicht Geimpften
oder Geblatterten, die in seine Nähe kamen, wurde, weshalb die künstliche Blatternimpfung
Ende des 18. Jahrh, immer seltener
geübt wurde. In einigen
Ländern erhielt sie sich jedoch noch bis zur Mitte dieses Jahrhunderts; in der asiat.
Türkei
[* 6] wird
sie gegenwärtig noch häufig ausgeführt.
Edward Jenner (s. d.),
Arzt in
Berkeley in Gloucestershire, wurde durch die
Beobachtung, daß durch
Kuhpocken Angesteckte von
Blattern nicht befallen wurden, zu der wichtigen Entdeckung geführt, daß die Überimpfung
der
Kuhpocken auf den
Menschen als
zuverlässiges Schutzmittel gegen die so gefürchteten Menschenblattern wirke. Nachdem er zuerst einen
achtjährigen
Knaben, James Phipps, mit der
Kuhpocke einer Melkerin, Sarah Nelmes, geimpft und darauf zweimal vergeblich der
Variolation unterworfen hatte, erfolgte rasch nach weitern Prüfungen die allgemeine
Verbreitung der Kuhpockenimpfung
in England,
wo bereits 1799 das erste öffentliche Impfinstitut errichtet wurde, und bis Ende 1800 waren bereits
über 12000
Menschen mit humanisierter
Lymphe, wie man die vom
Menschen
¶
mehr
abgenommene Lymphe heißt, geimpft. In Deutschland [* 8] wurde die Vaccination 1799-1800 hauptsächlich durch die Ärzte Ballhorn, Stromeyer, Heim, Hufeland, Sömmering u. a., in Frankreich durch Aubert, in Italien [* 9] durch Sacco eingeführt; durch de Carro in Wien [* 10] gelangte auch Kuhpockenlymphe über Konstantinopel, Bagdad und Bassora nach Ostindien [* 11] und Ceylon. [* 12]
Die Kuhpocken- oder Schutzpockenimpfung
, Vaccination (vaccinatio), hat sich im Laufe der Zeit als die
großartigste und folgenreichste Leistung auf mediz. Gebiet, als eine segensreiche Wohlthat für das gesamte Menschengeschlecht
erwiesen. Nicht nur, daß vordem in Blatternepidemien die Sterblichkeit eine außerordentlich große war (so starben 1796 allein
im Königreich Preußen
[* 13] an dieser Krankheit weit über 30000 Menschen), sondern die dem Tode Entgangenen
blieben oft in schrecklicher Weise verstümmelt, blind, taub, des Gebrauchs ihrer Glieder
[* 14] beraubt.
In der Geschichte der Medizin ist keine Thatsache so fest begründet als der Erfolg der Vaccination, namentlich durch die Bemühungen der engl. Regierung, welche alle einschlägigen Erfahrungen und statist. Erhebungen hierüber zusammengestellt, die Gutachten vieler der größten Ärzte gesammelt und die Resultate in einem berühmten Blaubuch («Papers relating to the history and practice of vaccination») niedergelegt hat, welches 1857 dem engl. Parlament vorgelegt wurde und zum gesetzlichen Impfzwang in England führte.
Einen absoluten Schutz gewährt die I. allerdings nicht. Es bleibt immerhin möglich, daß ein Geimpfter (Impfling) ausnahmsweise noch von echten Pocken befallen wird; ebensowenig ist aber auch jemand nach dem Überstehen der wahren Pocken vor einer neuen Erkrankung an denselben gesichert. Die I. gewährt ferner nur auf eine gewisse Zeit Schutz, und zwar im allgemeinen auf 10-12, höchstens 15 Jahre; nach dieser Zeit ist zur weitern Sicherung des Individuums die Wiederholung der I., die Revaccination, notwendig. Bei Ausbruch einer Pockenepidemie namentlich sollten sich alle diejenigen nochmals impfen lassen, bei welchen die frühere I. bereits länger als 8-10 Jahre zurückliegt. Erkrankt eine geimpfte Person während einer Pockenepidemie an den Menschenpocken, so treten diese jedoch in außerordentlich milder Form, als Varioloiden (s. d.) auf.
Außer dem Zweifel an der Wirksamkeit machen die Impfgegner, welche hauptsächlich aus Homöopathen und Naturärzten, Vegetarianern, Pietisten, einzelnen Geistlichen und den Socialdemokraten bestehen, gegen die Vaccination insbesondere noch geltend, daß auch andere Krankheiten durch die I. auf den Impfling übertragen werden können, insbesondere die Skrofulose und die Syphilis. Wenn auch nach den neuern Untersuchungen über das Wesen der Skrofulose (s. d.) die Möglichkeit einer Übertragung auf den Impfling bei fahrlässiger und unvorsichtiger Ausführung der I. zugegeben werden muß, so läßt sich diese Übertragung doch leicht verhüten.
Auch die Bedeutung des Impfrotlaufs (Impferysipels), der von der Impfstelle aus auf verschieden großen Strecken sich verbreiten und dann wirklich eine ernste Gefahr hervorrufen kann, haben die Impfgegner weit überschätzt, denn unter den vielen Millionen von glücklich verlaufenen I. ist die Zahl der in dieser Weise tödlich gewordenen Fälle eine verschwindend geringe. Die Möglichkeit einer Übertragung der Syphilis gleichzeitig mit den Kuhpocken ist zwar gleichfalls nicht absolut in Abrede zu stellen, aber ebenfalls leicht zu vermeiden, wenn man nur von gesunden Kindern aus gesunden Familien impft; in der That fallen die wenigen, sicher beglaubigten Fälle von wirklicher Impfsyphilis nicht der I. als solcher, sondern lediglich nur der schlechten und nachlässigen Handhabung derselben zur Last.
Durch die ausschließliche Anwendung der animalen Lymphe kann jeder Übertragung einer Krankheit auf den Impfling durch den Impfakt mit nahezu absoluter Sicherheit vorgebeugt werden. Es fällt damit ein Haupteinwand der sog. Impfgegner. Auch der weitere Einwand der Impfgegner, daß mehr Kinder an Masern, Scharlach, Krupp u. dgl. erkranken als vor der Einführung der Schutzpockemmpfung, ist hinfällig, denn da seit der Austilgung der verheerenden Menschenpocken die Zahl der Kinder überhaupt größer geworden ist, so hat auch notwendig die Zahl jener Erkrankungen zugenommen. In derselben Weise läßt sich der nämliche Einwand in Bezug auf den Typhus entkräften.
Bezüglich der Ausführung der I. ist, wie schon im oben Erwähnten angedeutet, große Vorsicht in der Auswahl des Impfstoffs
erforderlich. Man impft entweder mit frischer Kuhpockenlymphe, die von spontan erkrankten Kühen (s.
Kuhpocke) entlehnt oder in eigenen Impfinstituten durch Rückimpfung
(Retrovaccination) vom Menschen auf
das Kalb regeneriert wird (animale I.), oder man impft nur vermittelst humanisierter Lymphe von gesunden, zum erstenmal geimpften
Kindern.
Die alte Streitfrage, welche Methode besser und wirksamer sei, ist noch immer nicht endgültig entschieden; I. mit der wirklichen
(originären) Kuhlymphe schlagen häufiger fehl und erregen vielfach viel heftigere örtliche Erscheinungen
als die mit humanisierter Lymphe, wogegen die letztere nach der Ansicht vieler Ärzte, nachdem sie durch mehrere Generationen
hindurchgegangen, mehr und mehr von ihrer Schutzkraft verliert und deshalb durch zeitweise Rückimpfung
auf die Kuh der Auffrischung
bedarf.
Die Lymphe von revaccinierten Individuen ist in ihrer Wirkung unsicher und wird deshalb ungern benutzt; auch läßt sich beim Abimpfen von Erwachsenen die Übertragung von andern Krankheiten (Syphilis) nicht so leicht vermeiden als beim Abimpfen von Kindern. Wo man rein animale Lymphe aus gut eingerichteten und gut überwachten animalen Impfinstituten beschaffen kann, wird man dieser, namentlich in größern Städten, aus den eben angeführten Gründen den Vorzug geben; in einzelnen Staaten ist die animale I. bereits obligatorisch eingeführt. In diesen bestehen teils centrale, teils mehrere über das ganze Gebiet verteilte staatliche Anstalten zur Gewinnung animaler Lymphe, als deren hauptsächlichste in Deutschland die in Berlin, [* 15] Dresden, [* 16] Hamburg, [* 17] München [* 18] und Stuttgart [* 19] zu nennen sind.
Bei Verwendung von Menschenlymphe muß dieselbe der Impfblatter am siebenten oder achten Tage entnommen und soll womöglich frisch, direkt von Arm zu Arm, übertragen werden; doch kann man sich auch, wo dies nicht möglich ist, der konservierten Lymphe bedienen, die man nach dem Aussickern aus dem Eiterbläschen entweder unvermischt oder mit Glycerin und Wasser verdünnt (Müllersche Glycerinlymphe) in fein ausgezogenen und luftdicht durch Zuschmelzen oder durch Siegellack verschlossenen Glasröhrchen aufbewahrt. ¶
mehr
Die I. selbst wird mit der Impflanzette (s. die nachstehende [* 20] Figur) oder mit der Impfnadel ausgeführt, welche beide sich in der Hauptsache nur dadurch voneinander unterscheiden, daß bei jener die Spitze eingeschlagen werden kann, bei dieser dagegen auf einem geraden Stiele festsitzt. Als Ort der I. pflegt man den Oberarm, oder, wie dies zumal bei den Töchtern der bessern Stände in Frankreich und Nordamerika [* 21] vielfach geschieht, den Oberschenkel zu wählen; in der Regel macht man mehrere, 6-10 Impfstellen in einer gewissen Entfernung voneinander, damit die einzelnen Pusteln nicht ineinander überfließen.
Wenn keine Pockenepidemie herrscht, impft man nur gesunde Kinder, kranke erst nach der Genesung, schwächliche mindestens erst nach Ablauf [* 22] des ersten Jahres. Am dritten Tage nach der I. entsteht an der Impfstelle ein kleines rotes Knötchen, das am fünften bis sechsten Tage zum Bläschen wird, welches am achten Tage linsengroß ist und in der Mitte einen deutlichen Eindruck (Nabel) hat. Vom neunten Tage an wird der vordem klare Inhalt des Bläschens trübe und eiterig, und dieses trocknet später zum braunen Schorf ein, der in der dritten Woche, ausnahmsweise auch erst nach Monaten abfällt und eine anfangs leicht gerötete, später weiße strahlige oder streifige Narbe hinterläßt.
Während des Ausbruchs der Schutzpocken besteht ein leichtes Fieber, welches jedoch mit Beginn der Abtrocknung rasch vorübergeht. Das Jucken in der Impfstelle macht die Kinder zum Kratzen geneigt, woran sie indes zu hindern sind. Bei der Revaccination sind die örtlichen Reaktionserscheinungen in der Regel weit geringer, die allgemeinen dagegen fast regelmäßig viel intensiver, bestehend in schmerzhafter Schwellung des Arms, der Achseldrüsen, Fieber u. s. w.
[* 20] ^[Abb]
Eine Maßnahme, die eine so wichtige und wirksame Waffe gegen die Blatternseuche in die Hand
[* 23] giebt, wie die Schutzpockenimpfung
,
darf nicht dem guten Willen der Einzelnen überlassen bleiben; vielmehr hat der Staat unzweifelhaft das Recht und die Pflicht,
für die geeignetste Ausführung derselben Sorge zu tragen. Ein gesetzlich geregelter Impfzwang erscheint
in der That um so gerechtfertigter, als durch den Widerstand einzelner Individuen, welche sich aus Unverstand oder egoistischen
Interessen dem Verfahren entziehen, die Wirksamkeit dieser wichtigen Schutzmaßregel wesentlich beeinträchtigt und abgeschwächt
wird. In Deutschland wurde aus diesem Grunde zuerst (in Bayern
[* 24] 1807, in Baden
[* 25] 1815, in Hannover
[* 26] 1821) die
gesetzliche I. in ausgedehntem Maße eingeführt, dann auch in andern Ländern, während man sich in England, dem Vaterlande
Jenners, bis 1857 der Zwangsimpfung
erwehrte, bis auch hier das mächtige Gewicht der in dem oben erwähnten Blaubuch enthaltenen
Dokumente die Einführung der Impfbill veranlaßte. Im Deutschen Reiche ist trotz lebhafter Agitation der
Impfgegner durch das Impfgesetz vom die allgemeine zwangsweise I. und Wiederimpfung
gesetzlich eingeführt worden,
wonach jedes nicht vorher durchblatterte Kind vor Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres impfpflichtig, und
jeder Schüler einer öffentlichen oder Privatlehranstalt innerhalb des Jahres, in dem er das 12. Lebensjahr
zurückgelegt hat, sofern er nicht
nach ärztlichem Zeugnis in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden
hat oder mit Erfolg geimpft worden ist, der Revaccination zu unterwerfen ist.
War die I. ohne Erfolg, so muß sie spätestens im folgenden Jahre, und wenn sie dann auch erfolglos
bleibt, im dritten Jahre wiederholt werden. Ein Impfpflichtiger, welcher ohne Gefahr für sein Leben oder für seine Gesundheit
nicht geimpft werden kann, ist binnen Jahresfrist nach Aufhören des diese Gefahr begründenden Zustandes der I. zu unterziehen.
Weiterhin wird in der deutschen Armee jeder neueingestellte Soldat der Revaccination unterworfen. Die landesgesetzlichen
Bestimmungen über Zwangsimpfung
bei Ausbruch einer Pockenepidemie bleiben neben dem reichsgesetzlichen Impfzwang bestehen.
Die I. durch den Impfarzt erfolgt unentgeltlich; außer den landesgesetzlich bestellten Impfärzten sind nur Ärzte zu I. befugt. Seit 1887 ist die I. als obligatorischer Unterrichtsgegenstand an den Universitäten und als besonderer Prüfungsabschnitt der ärztlichen Approbationsprüfung erklärt worden. Die Landesregierungen haben nach Anordnung des Bundesrats dafür zu sorgen, daß eine angemessene Anzahl von Impfinstituten zur Beschaffung und Erzeugung von Schutzpockenlymphe eingerichtet wird.
Die Impfinstitute geben die Schutzpockenlymphe an die öffentlichen Impfärzte unentgeltlich ab. Die öffentlichen Impfärzte sind verpflichtet, auf Verlangen Schutzpockenlymphe, soweit ihr entbehrlicher Vorrat reicht, an andere Ärzte unentgeltlich abzugeben. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder sind verpflichtet, mittels der vorgeschriebenen Bescheinigungen den Nachweis zu führen, daß die I. der Kinder und Pfleglinge erfolgt oder aus gesetzlichem Grunde unterblieben ist. Die Vorsteher von Schulen haben bei der Aufnahme festzustellen, ob die gesetzliche I. erfolgt ist. Die Unterlassung der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen ist mit Geldstrafe, die Unterlassung auf amtliche Aufforderung auch mit Haftstrafe, I. durch Unbefugte mit Geldstrafe oder Haft bedroht, Fahrlässigkeit bei der I. mit Geld- oder Gefängnisstrafe, wenn nicht nach dem Strafgesetzbuche härtere Strafe verwirkt ist.
Litteratur. Hoffert, Kritik der hauptsächlichsten gegen die I. angeführten Einwürfe (Danz. 1868);
Kußmaul, Zwanzig Briefe über Menschenpocken- und Kuhpockenimpfung
(Freib. i. Br. 1870);
Bohn, Handbuch der Vaccination (Lpz. 1875);
Demme, Nutzen und Schaden der Schutzpockenimpfung
(Bern
[* 27] 1876);
Jacobi, Das Reichsimpfgesetz vom (Berl. 1875);
Bollinger, über animale Vaccination (Lpz. 1879);
Lotz, Pocken und Vaccination (2. Aufl., Bas. 1880);
Pfeiffer, Die Vaccination, ihre experimentellen und erfahrungsgemäßen Grundlagen und ihre Technik (Tüb. 1884);
ders., Die Schutzpockenimpfung
(ebd. 1888);
M. Schulz, I., Impfgeschäft und Impftechnik (3. Aufl., Verl. 1892);
Peiper, die Schutzpockenimpfung und ihre Ausführung (2. Aufl., Wien 1892).