Immunität
(lat. Immunität
srecht,
Emunität), im allgemeinen
Befreiung von Obliegenheiten,
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insbesondere von öffentlichen Diensten, Lasten und Abgaben. In den ältesten Zeiten deutscher Geschichte genossen einer solchen
Bevorzugung die Güter des Königs und seiner nächsten Umgebung. In Verbindung hiermit stand die Befreiung von der Gewalt der
gewöhnlichen öffentlichen Gerichte, an deren Stelle der Besitzer des Freigebiets in Person oder durch seine
Beamten, Vögte, die Gerichtsbarkeit ausübte. Besonders aber war es die Geistlichkeit, welche im Mittelalter für sich und ihre
Besitzungen die I. (Immunitas ecclesiastica) zu erreichen und auch außerhalb derselben Laien in geistlichen wie in weltlichen
Dingen vor ihre Gerichte zu ziehen wußte. Dem Rechtsstaat der Neuzeit widerstrebt jede I., aber nur allmählich
ist deren Beseitigung gelungen. Heutzutage bestehen nur noch wenige rechtliche Bevorzugungen einzelner Stände, wie z. B.
die Befreiung der Mediatisierten von der allgemeinen Wehrpflicht. Solche Sonderrechte werden auch jetzt noch Immunitäten
genannt.
I. hieß auch der Bezirk, für welchen die fraglichen Sonderrechte in Anspruch genommen werden konnten. - In der
Medizin versteht man unter I. die Widerstandsfähigkeit gegen Ansteckungskeime, welche unter gewöhnlichen Verhältnissen
eine Krankheit hervorrufen.
Eine gewisse Anzahl von Ansteckungskeimen sind nur bei Menschen wirksam (Cholerabacillen, [* 3] Scharlach, Masernkontagium, Syphilis), während alle Tiere dagegen immun sind; andre Ansteckungskeime wirken auf Menschen und auf einzelne Tierarten, z. B. die Spirochäten des Rückfallfiebers sind wirksam auf Menschen und Affen, [* 4] das Hundswutgift auf Menschen, Hunde, [* 5] Wölfe, Katzen, [* 6] Kaninchen, [* 7] während andre Tiere, z. B. Affen, dagegen sich immun verhalten. Drittens gibt es Krankheitskeime, welche nur auf einzelne Tierarten wirken (Rinderpest, Lungenseuche etc.), während alle Menschen dagegen I. besitzen. Ausnahmsweise beobachtet man bei einzelnen Individuen zuweilen eine I. gegen Krankheitskeime, gegen welche die meisten andern Individuen empfänglich sind. Künstlich kann eine I. durch »Gewöhnung«, d. h. entweder durch einmaliges Überstehen der Krankheit oder durch Impfung [* 8] (s. d.) mit einer schwächern Abart desselben Ansteckungsstoffs, erworben werden.