Immobilien
(lat. immobiles res, Immobiliarvermögen), »unbewegliche" Sachen, im Gegensatz zu den Mobilien (mobiles res), beweglichen Sachen. Zu den I. gehört vorzüglich der Grund und Boden (Liegenschaften, Güter) und alles, was sich unter oder über der Erdoberfläche zu einem dauernden Zweck als integrierender Bestandteil des Bodens befindet, sowie die darüber befindliche sogen. Luftsäule, in welche niemand etwas ohne Willen des Eigentümers des Grundstücks hineinragen lassen darf. Auch gewisse Rechte, besonders die an Grundstücken, werden zuweilen zu den I. gerechnet (Immobiliarrechte). Der Unterschied zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen ist besonders wichtig bei dem Eigentumserwerb, namentlich bei der Verjährung und bei dem Pfandrecht. S. Grundeigentum.