Immission
(lat.), Einsetzung, z. B. in ein Amt oder in einen Besitz;
daher die gerichtliche »Einweisung« in den Besitz von unbeweglichen Gütern.
Immission
21 Wörter, 146 Zeichen
Immission
(lat.), Einsetzung, z. B. in ein Amt oder in einen Besitz;
daher die gerichtliche »Einweisung« in den Besitz von unbeweglichen Gütern.
Nr. | Ergebnis | Immission |
---|---|---|
1 | ****** | Im|mis|si|on, die; -, -en [lat. immissio = das Hineinlassen, zu: immittere (2. Part.: immissum) = hineingehen lassen]: 1. ... |