Imam
(arab.), im mohammedan. Religionswesen Name der berühmten Dogmatiker, dann im allgemeinen solcher Theologen, die an der Spitze einer Gemeinde stehen und den Dienst eines Vorbeters zu versehen haben. Der erste I. der Gemeinde pflegt die ¶
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Beschneidung, Leichenbestattung und die Trauungen zu besorgen, während dem ihm Unterstehenden, dem Rang nach ungefähr unserm Kirchendiener gleich, das Amt des Muezzins (Gebetausrufers) zufällt. Der I. wird nach Absolvierung seines theologischen Kurses von der betreffenden Gemeinde gewählt und von der Behörde bestätigt. Seinem Äußern nach unterscheidet er sich in der Türkei [* 3] nur durch die konservative Tendenz seiner Kleidung und dadurch, daß er keinen bunten, sondern einen weißen Turban trägt, welcher bei feierlichen Gelegenheiten einer neuern Vorschrift gemäß mit einer breiten Goldborte eingefaßt ist.
Diese offiziellen Abzeichen sind in andern mohammedanischen Ländern ungebräuchlich. Der I. zeichnet sich dort höchstens
durch einen weißen Turban und langen Oberrock (Dschubbe) aus. I. ist auch ein Titel, den die Fürsten mohammedanischer
Völker anzunehmen pflegen, indem es seit den ersten Kalifen, die sich nicht Sultane (Fürsten), sondern Imame
(Vorsteher des
Volkes) titulierten, den Herrschern zusteht, alle die mit der Imam
würde (Imamat
) verbundenen Pflichten zu übernehmen.
Zur Erinnerung an die ältesten Gebräuche haben einige Fürsten Arabiens diesen Titel noch heute beibehalten
(z. B. der I. von Maskat, der I. von Nedschd etc.). In Persien
[* 4] werden die Imame
mit dem Namen Mutschtehid bezeichnet; auch sie
gehen aus der Wahl der betreffenden Gemeinden hervor, bedürfen aber nicht der Bestätigung seitens der
weltlichen Behörde. Die »zwölf Imame«
spielen unter den Schiiten eine besondere Rolle, indem sie, Abkömmlinge der Familie
Alis, als Märtyrer der Schia-Sache verehrt werden. I.-Zadeh (»Imam
ssöhne«)
werden in Persien die zahlreichen Abkömmlinge der zwölf Religionsfürsten genannt, deren mit grünen Kuppeln gezierte Gräber
beliebte Wallfahrtsorte sind.