Ignorantia
nocet (lat.), »Unkenntnis (des Gesetzes) schadet«, d. h. entschuldigt nicht, Grundsatz des römischen Rechts, der auch im deutschen Recht im allgemeinen gilt. Vgl. Irrtum.
24 Wörter, 183 Zeichen
nocet (lat.), »Unkenntnis (des Gesetzes) schadet«, d. h. entschuldigt nicht, Grundsatz des römischen Rechts, der auch im deutschen Recht im allgemeinen gilt. Vgl. Irrtum.