Ignorantia
nocet
(lat.), »Unkenntnis
(des
Gesetzes) schadet«, d. h. entschuldigt nicht,
Grundsatz des römischen
Rechts, der auch im deutschen
Recht im allgemeinen
gilt. Vgl.
Irrtum.
Ignorantia nocet
24 Wörter, 183 Zeichen
Ignorantia
nocet
(lat.), »Unkenntnis
(des
Gesetzes) schadet«, d. h. entschuldigt nicht,
Grundsatz des römischen
Rechts, der auch im deutschen
Recht im allgemeinen
gilt. Vgl.
Irrtum.