Identität
(neulat., d. i. Wesenseinheit), das philos. Kunstwort dafür, daß eins mit dem andern begrifflich dasselbe ist (Einerleiheit). I. bedeutet daher eigentlich die Bestimmtheit des Begriffsinhalts oder die unveränderlich festzuhaltende Einheit des Gesichtspunktes des Denkens. Sie beruht stets auf Synthesis, bildet aber eben darum zugleich das Princip aller Analysis der Begriffe. Der logische Satz der I. (principium identitatis), der besagt, daß der einmal gesetzte Begriff unverändert so festzuhalten sei, wie er gesetzt ist, sollte eigentlich nur als Ausdruck der synthetischen Einheit verstanden werden, die dem Begriff selbst erst den Ursprung giebt; nur abgeleiteterweise drückt er eine Bedingung aus, der jeder gegebene Begriff genügen muß, wofern er Wahrheit haben soll. Doch ist die letztere Auffassung, die sich viel mehr auf die Analysis als auf die Synthesis der Begriffe bezieht, die herkömmliche; daher pflegt man den Satz der I. durch die logische Gleichung A = A. auszudrücken; wobei übersehen wird, daß im Gebrauche des Begriffszeichens A der identisch bestimmte Begriffsinhalt schon vorausgesetzt ist. -
I. der Waren, im Zollwesen das Gleichsein von ein- und wieder ausgeführten Waren, wie es namentlich beim Identitätsnachweis (s. d.) in Betracht kommt.