Hypothek
(grch. hypothēkē, «Unterlage»),
im röm.
Sinne Pfandrecht ohne
Besitz der verpfändeten Sache, im Gegensatz zu pignus, dem
Besitz- oder Faustpfandrecht. Im
modernen
Recht ist in Ansehung der beweglichen Sachen das Faustpfandprincip angenommen und die
Bestellung
eines Pfandrechts ohne
Übergabe ausgeschlossen. Man versteht deshalb jetzt unter Hypothek
nur das Pfandrecht an Grundstücken und
den den Grundstücken gleichgesetzten selbständigen Berechtigungen, welche ein
Blatt
[* 2] im Grundbuche erhalten, wie insbesondere
dem
Bergwerkseigentum (s. d.).
Das Rechtsgeschäft, durch das die Hypothek
begründet wird, ist jetzt abweichend vom röm.
Recht überall formalisiert. Regelmäßig wird Eintragung in ein öffentliches
Buch verlangt. (S. Hypothek
enbücher.) Durch
richterliche
Verfügung (Judikathypothek
) entstehen
Zwangs- und
Arresthypotheken, doch ist auch bei diesen Eintragung erforderlich.
Über Entstehung von Hypothek
durch Gesetz s.
Generalhypothek.
Die moderne Hypothek
bewahrt im Gegensatze zur Grundschuld (s. d.) oder
selbständigen Hypothek
die röm. Abhängigkeit von dem
Bestände einer durch sie mit
Zinsen und Kosten gesicherten
Forderung; doch hat diese sog. accessorische Natur der Hypothek
, welche die Forderung
als die das Pfandrecht nach sich ziehende Hauptsache erscheinen läßt, durch den öffentlichen
Glauben des Grundbuches (s.
Bona fides) eine weitgehende Modifikation dahin erlitten, daß der
Bestand der eingetragenen Forderung
zu Gunsten eines gutgläubigen Erwerbers, auch wenn die Forderung nicht bestehen oder Einwendungen unterworfen sein sollte,
fingiert wird
(Preuß. Eigentumserwerbsgesetz von 1872, §.38; Bayr. Hypothek
enges. §.26; Sächs.
Bürgerl. Gesetzb. §§.
429, 463, 465; Württemb. Pfandges. Art. 88). Hierdurch nähert sich die Hypothek
der Grundschuld,
eine
Annäherung, welche sich auch darin zeigt, daß der Eigentümer, der zugleich persönlicher Schuldner ist, die Hypothek
(bei
der alsdann von einer gesicherten Forderung gegen den Schuldner nicht mehr die Rede ist) erwerben kann (s.
Eigentümerhypothek
).
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