Hube
,
s. Hufe.
Hube
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Hube,
s. Hufe.
Hube,
Romuald, poln. Rechtsgelehrter, geb. 1803 zu
Warschau,
[* 2] studierte daselbst, hörte dann noch in
Berlin
[* 3] die
Vorträge
Savignys,
Hegels,
Steffens',
Böckhs,
Ritters und wurde, 1825 in seine Vaterstadt zurückgekehrt,
Lektor der
allgemeinen
Rechtsgeschichte, 1829 ordentlicher
Professor des kanonischen und
Kriminalrechts an der dortigen
Universität, während
sein
Bruder
Joseph Hube
gleichzeitig den Lehrstuhl der
Rechtsgeschichte übernahm. Infolge der Ereignisse von 1831 verließ er
die Universitätslaufbahn und ward 1832
Staatsanwalt bei den
Kriminalgerichten der Woiwodschaften
Masovien
und
Kalisch.
[* 4] Aber schon im folgenden Jahr ward er nach
Petersburg
[* 5] als Mitglied der gesetzgebenden
Kommission für
Polen
¶
berufen, in der er den seitdem erschienenen Strafkodex und die Strafgerichtsordnung für Polen ausarbeitete. Darauf zu gleichem
Zweck in die gesetzgebende Kanzlei des Kaiserreichs berufen, ward er zum Wirklichen Staatsrat ernannt, erhielt 1843 eine feste
Anstellung in jener Magistratur und nahm seitdem an den wichtigsten Gesetzgebungen Rußlands teil. 1846 begleitete er den
Grafen Bludow nach Rom,
[* 7] und 1850 ward er zum Geheimen Staatsrat und Senator des Kaiserreichs, 1857 zum Ehrenmitglied der Petersburger
Akademie ernannt. Hube
gab die »Fragmenta Ulpiani« (Warsch.
1826),
die »institutiones Gaji« (das. 1827),
die »Lex Salica« (das. 1867) heraus und schrieb eine gerühmte Abhandlung: »De furtis doctrina ex jure romano historice et dogmatice explicata« (das. 1828). Von seinen polnischen Schriften nennen wir: »Ogólne zasady nauki prawa karnego« (»Prinzipien des Strafrechts«, Warsch. 1830) und »Prawo polskie w wieku XIII. tym« (»Polnisches Recht im 13. Jahrhundert«, das. 1875). Er war auch Hauptbegründer der juristischen Zeitschrift »Themis polska«. Seines Bruders Joseph »Geschichtliche Darstellung der Erbfolgerechte der Slawen« (deutsch von Zupanski, Posen [* 8] 1836) ward durch ihn zum Druck befördert.