Horae
canonicae
(lat.,
»kanonische Stunden«, auch Horae
regulares), in der katholischen
Kirche die,
Stunden des
Tags,
welche zu den
Gebeten der
Geistlichen und
Mönche bestimmt sind und in den
Klöstern durch Geläute verkündigt
wurden, weil der Beginn des ersten und letzten Stundengebets sich je nach der
Jahreszeit verfrühte oder verspätete und deshalb
nie nach der wahren Zeit richtete. Während des
Mittelalters bildeten die Horae canonicae
die eigentliche
Einteilung des
Tags von ungefähr 3
Uhr
[* 3] morgens bis 6 oder 7
Uhr abends, und die Abhaltung dieser
Horen,
[* 4] bei denen Psalmenabschnitte aus dem Alten
und
Neuen
Testament,
Gebete und
Hymnen der
Kirchenväter,
Responsorien etc. (s.
Brevier) gesungen wurden
(Hora-Singen), bildete einen
wesentlichen Teil des
Chordienstes (s. d.). Die Horae canonicae
, deren es sieben gibt, heißen
einzeln:
1) Matutina (sc. hora), vom Matutinum (sc. officium, Frühmette, Mette) so genannt, welchem in den Klöstern in der Regel um 3 Uhr morgens begann, während die Weltgeistlichkeit es anfangs später hinausschob und zuletzt am Abend vorher antizipierte, währte streng genommen von Mitternacht bis zur Prima, indem die sogen. Laudes oder Lobgebete sich unmittelbar an die Mette anschlossen;
2) Prima, Prime (erste Stunde), von 5 oder 6 Uhr morgen bis zur Tertia;
3) Tertia, Terz (dritte Stunde), von 8 oder 9 Uhr morgens bis zur Sexta;
4) Sexta, Sexte (sechste Stunde), von 11 oder 12 Uhr bis zur Nona;
5) Nona, None (neunte Stunde), von 2 oder 3 Uhr nachmittags bis zur Vesper;
6) Vespera (hora vespertina), Vesper, von 4 oder 5 Uhr nachmittags bis zur zweiten Vesper;
7) Completorium (hora completa), Komplett, gleich nach Sonnenuntergang.