Hontheim
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Johann Nikolaus von, namhafter Verfechter der Kirchenfreiheit, geb. 1701 aus einem alten Patriziergeschlecht zu Trier, [* 2] besuchte die Jesuitenschule daselbst und widmete sich in Trier, Löwen [* 3] und Leiden [* 4] dem Studium der Rechte, trat aber sodann in den geistlichen Stand, machte sich in Rom [* 5] mit der römischen Kurialpraxis bekannt und wurde nach seiner Rückkehr ordentlicher Beisitzer am Generalvikariat, bald darauf Professor der Pandekten und des Kodex in seiner Vaterstadt, 1738 Vorstand des Koblenzer Offizialats, 1742 Geheimrat des Erzbischofs Franz Georg und 1748 Weihbischof des Erzbistums Trier.
Die zehn letzten Jahre seines Lebens verweilte er meist auf seiner Herrschaft Montquintin im Luxemburgischen, wo er auch starb. Seiner »Historia Trevirensis diplomatica« (Trier 1750, 3 Bde.; dazu: »Prodromus«, das. 1757, 2 Bde.) folgte unter dem Pseudonym Justinus Febronius das berühmte Buch »De statu ecclesiae et legitima potestate romani pontificis liber singularis« (Frankf. 1763), worin er ebenso klar wie gelehrt in Anlehnung an die Grundsätze des Gallikanismus (s. Gallikanische Kirche) die Anmaßungen des römischen Hofs darlegte und die Unterordnung des Papstes unter ein allgemeines Konzil sowie die Einsetzung der Bischöfe in die ihnen von den Päpsten entrissenen Rechte forderte.
Das Werk, das er dem
Papst selbst gewidmet hatte, wurde öfters nachgedruckt und in mehrere
Sprachen übersetzt, vom
Papst aber
verboten und in
Rom verbrannt. Als Hontheim
endlich als Verfasser entdeckt war, nötigte man den 77jährigen
Mann durch
Drohungen und Verheißungen. 1778 zum
Widerruf, der jedoch, wie sein »Febronii commentarius in suam retractationem«
(Wien
[* 6] 1781) bewies, nicht ernstlich gemeint war.
Vgl. O. Mejer, Febronius, Weihbischof v. und sein Widerruf (Tübing. 1880).