Holzverband
,
[* 3] jede
Verbindung zweier hölzerner
Balken oder Bohlenstücke durch eine geeignete Form ihrer Berührungsflächen
oder
Fugen ohne oder mit Anwendung besonderer Befestigungsmittel, insbesondere hölzerner oder eiserner
Nägel,
[* 4]
Klammern,
[* 5]
Schrauben
[* 6] und
Bänder. Der Holzverband
bezweckt entweder 1) eine
Verlängerung
[* 7] von
Hölzern in meist wagerechter oder lotrechter
Richtung, oder
2) eine Verstärkung
[* 8] von
Hölzern durch
Verbindung derselben nach ihrer
Dicke, oder 3) eine
Zusammensetzung
von
Hölzern unter einem rechten, einem spitzen oder einem stumpfen
Winkel.
[* 9] Nach den Grundformen der Berührungsflächen
(Fugen)
der
Hölzer werden unterschieden: I. Der
Stoß und zwar 1) der gerade
Stoß, wenn er rechtwinkelig ist
[* 1]
(Fig. 1, S. 688),
welcher bei der
Zusammensetzung von
Bohlen in einer
Ebene der stumpfen
Stoßfuge
[* 1]
(Fig. 1a) entspricht;
2) der schräge Stoß [* 1] (Fig. 2) und 3) der Stoß auf Gehrung [* 1] (Fig. 3), welcher bei der Zusammensetzung von Bohlen unter einem Winkel der schrägen Stoßfuge [* 1] (Fig. 3a) entspricht. II. Die Versatzung und zwar 1) die gerade Versatzung [* 1] (Fig. 4); 2) die schräge Versatzung [* 1] (Fig. 5), welche bei Verbindung längerer, zu verstärkender Balkenstücke der Verzahnung [* 1] (Fig. 5 a) entspricht;
3) die gebrochene Versatzung [* 1] (Fig. 6), welche bei Verbindung von Bohlen zu einer Spundwand der Keilspundung [* 1] (Fig. 6a) entspricht. III. Das Blatt [* 10] und zwar 1) das gerade Blatt [* 1] (Fig. 7), welches bei Verbindung von Bohlen zu einem Fußboden der Überfälzung [* 1] (Fig. 7a) entspricht;
2) das schräge Blatt (Fig. 8) und 3) das Hakenblatt, welches entweder a) ein gerades Hakenblatt [* 1] (Fig. 9), das bei der Verstärkung von Balken der Verschränkung [* 1] (Fig. 9a) entspricht, oder b) ein schräges Hakenblatt [* 1] (Fig. 10) ist. IV. Der Zapfen [* 11] und zwar 1) der Blattzapfen [* 1] (Fig. 11), welcher bei Zusammensetzung von Bohlen der Verzapfung [* 1] (Fig. 11a) entspricht;
2) der Schlitzzapfen [* 1] (Fig. 12);
3) der Nutzapfen [* 1] (Fig. 13), welchem bei der Verbindung von Bohlen zu einer Spundwand die quadratische Spundung [* 1] (Fig. 13a) entspricht;
4) der Keilzapfen [* 1] (Fig. 14), welcher in dem schwalbenschwanzförmig erweiterten Zapfenloch mittels kleiner, vorher lose eingesteckter Keile befestigt wird, dem bei der Verbindung von Bohlen in einer Ebene das Nuten auf den Grat [* 1] (Fig. 14a) entspricht;
5) der Brustzapfen [* 1] (Fig. 15);
6) der Schwalbenschwanzzapfen [* 1] (Fig. 16), welcher in das erweiterte Zapfenloch eingeführt und dort vermittelst eines kleinen Brettstücks befestigt wird, dem bei Verbindung von Bohlen unter einem Winkel die Verzinkung [* 1] (Fig. 16a) entspricht;
7) der Kreuzzapfen [* 1] (Fig. 17), dem bei der Verlängerung von Pfählen, welche eine ruhende Last zu tragen haben, das Anschalten [* 1] (Fig. 17a) entspricht. V. Der Kamm und zwar 1) der einfache Kamm [* 1] (Fig. 18) und 2) der doppelte Kamm [* 1] (Fig. 19), welchem bei der Verbindung von Bohlen in einer Ebene Nute und Feder [* 1] (Fig. 18a und 19a) entspricht;
3) der schwalbenschwanzförmige Kamm [* 1] (Fig. 20), welchem bei der Verbindung von Bohlen unter einem Winkel die verdeckte Verzinkung [* 1] (Fig. 20a) entspricht;
4) der weißschwanzförmige Kamm [* 1] (Fig. 21);
5) der Kreuzkamm [* 1] (Fig. 22). Bei Anwendung der unter I, II, III, IV und V bezeichneten Verbindungsweise von Hölzern spricht man von einem Stoßen, Versatzen, Verblatten, Verzapfen und Verkämmen derselben. Die Verhältnisse der einzelnen Teile dieser Verbindungen zu der Stärke [* 12] der zu verbindenden Hölzer haben sich in der Praxis allmählich festgestellt, und deren wichtigste sind in den Figuren angegeben.