[* 2] altes Bergschloß im ehemaligen
FürstentumHohenzollern-Hechingen, auf dem 855 m hohen, kegelförmigen
BergHohenzollern, südlich von
Hechingen, die Stammburg des hohenzollerischen Fürstenhauses, kommt bereits zu Ende des 9. Jahrh.
in
Urkunden vor, wurde von den schwäbischen
Reichsstädten erobert und zerstört, seit 1454 aber unter Mithilfe
des
MarkgrafenAlbrechtAchilles von
Brandenburg
[* 3] neu aufgebaut. Von dem alten
Bau blieb nur die (noch heute
vorhandene) St. Michaelskapelle übrig. 1634 wurde Hohenzollern von den Württembergern erobert, aber schon 1635 von
den
Bayern
[* 4] genommen und 1650 von den Kaiserlichen besetzt.
Österreich
[* 5] hielt den Platz für so wichtig, daß es gegen jährliche 5000
Gulden von dem
HausHohenzollern
sich das
Recht erkaufte, nach
Bedürfnis eine
Besatzung in das
Schloß zu legen; erst 1798
gab es dieses
Besatzungsrecht auf. Seit 1850 wurde
die alte, ziemlich verfallene
Burg durch König
FriedrichWilhelm IV. von
Preußen
[* 6] nach dem alten
Grundriß wiederhergestellt
und befestigt und gewährt seitdem als eine im strengen
Stil ausgeführte mittelalterliche
Burg des 14. Jahrh.
mit ihren
Zinnen, zahlreichen
Erkern und Turmspitzen einen malerischen Anblick. Der Burggarten enthält eine Erzstatue
FriedrichWilhelms IV. (von
Bläser).
Vgl. »Nachrichten über die Stammburg Hohenzollern« (Berl.
1863);
Graf Stillfried, Hohenzollern,
Beschreibung u. Geschichte der
Burg (Nürnb. 1871).
[* 2] zwei nach dem
SchloßHohenzollern benannte, ehemals souveräne, seit 1849 dem preußischen Staatsverband einverleibte
Fürstentümer
(Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen) auf dem
Plateau von Oberschwaben, bilden vereint einen langen, schmalen Landstrich,
der von
Württemberg und
Baden
[* 7] umgeben ist und in südöstlicher
Richtung sich vom Ostabhang des
Schwarzwaldes und dem Neckarthal
bis über die
Donau und in die
Nähe des
Bodensees erstreckt. Außer diesem Hauptteil, in welchem ein
Stück württembergisches
Gebiet eingeschlossen liegt, gehören zu Hohenzollern noch acht zum Teil weit zerstreute
Enklaven in den benachbarten
Ländern.
Die Haupterwerbsquellen bilden
Ackerbau, obschon der
Boden im ganzen nicht sehr ergiebig ist, und
Viehzucht.
[* 9] Auch Obstbau wird
trotz des ziemlich rauhen
Klimas viel getrieben. In industrieller Beziehung sind nur einige Fabriketablissements (Eisenhütten,
Baumwollfabriken etc.) zu erwähnen. An höhern Bildungsanstalten bestehen
im Land ein
Gymnasium und eine
höhere Bürgerschule.
Politisch bildet Hohenzollern gegenwärtig den preußischen Regierungsbezirk
Sigmaringen
und zerfällt in vier
Oberämter:
Sigmaringen (Sitz der
Regierung),
Gammertingen,
Hechingen und
Haigerloch. Das
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Das Geschlecht der Hohenzollern (abzuleiten von Söller = Höhe) wird nur in unglaubwürdigen Sagen mit dem
altrömischen Patriziergeschlecht der Colonnas oder dem gotisch-lombardischen der Colaltos in Verbindung gebracht. Begründeter
ist die Annahme, daß es mit dem schwäbischen Geschlecht der Burchardinger (auch bei den Hohenzollern kehrt der NameBurchard oft wieder)
zusammenhängt, welche ihren Stammbaum bis in die Zeit Karls d. Gr. hinaufführten, 914 das Herzogtum Schwaben
gewannen, aber 973 mit Burchard V. ausstarben.
Die jüngere, fränkische Linie hat schon in ihrem Stifter eine hervorragende Persönlichkeit aufzuweisen. Da es bei den Hohenzollern von
jeher Tradition war, zu Kaiser und Reich zu stehen, so sehen wir Konrad III. immer auf der Seite des nach
seiner Ansicht rechtmäßigen Herrschers. Zuerst diente er mit Aufopferung Friedrich II., wurde von diesem für wert gehalten,
Berater seines Sohns, des KönigsHeinrich,
zu werden und später das eingezogene Herzogtum Österreich zu verwalten.
Von der brandenburgischen Hauptlinie zweigten
sich die NebenlinienAnsbach
[* 18] (s. d.), Baireuth
[* 19] (s. d.) und Schwedt
[* 20] (s. d.) ab, welche inzwischen sämtlich
erloschen sind.
Die ältere, schwäbische Linie ward von Friedrich IV. mit dem Löwen
[* 21] (gest. 1251) begründet. Seine Enkel Friedrich der Ritter
(gest. 1298) und Friedrich von Merkenberg (gest. 1302) stifteten bei der Teilung 1288, jener die Hohenzollerische, dieser die
Schalksburger Linie. Letztere starb schon 1408 aus. Inzwischen spaltete sich auch der Hauptzweig, denn
des ritterlichen Friedrich Enkel Friedrich der alte Schwarzgraf (1333-1373 oder 1379) teilte 1344 mit seinem jüngern Bruder,
Friedrich, genannt der Straßburger (gestorben zwischen 1365 und 1367). Während der schwarzgräfliche Stamm schon mit des alten
Schwarzgrafen gleichnamigem Sohn, dem tapfern Kämpfer von Sempach, 1412 erlosch, blühte der Straßburger
weiter. Doch auch er hatte sich 1401 gespalten, dem erlauchten Geschlecht zum Unglück. Denn keine Eintracht herrschte zwischen
den BrüdernFriedrich, genannt der Öttinger, und Eitelfriedrich I. Trotz der Teilung (1402), bei welcher dem Öttinger die Stammburg
zufiel, richteten in wildem Haß die Brüder die
¶
mehr
Waffen
[* 23] gegeneinander. Weder die Grafen von Württemberg noch der stammverwandte Friedrich I. von Brandenburg vermochten eine dauernde
Versöhnung zwischen ihnen herzustellen. Schließlich blieb Eitelfriedrich Sieger, denn der raublustige Öttinger hatte sich
noch die Feindschaft des schwäbischen Städtebundes und der Gräfin Henriette von Württemberg zugezogen. Es war ein Unglückstag,
jener als Städter und Württemberger die hohe Zollernburg stürmten und, des kaiserlichen
Befehls eingedenk, von Grund aus zerstörten. Damals entkam der Öttinger; später brachte er längere Jahre in württembergischer
Gefangenschaft zu, und als sich ihm (um 1440) die Thüren des Kerkers öffneten, erschien er völlig verwandelt. Nicht nach
weltlicher Macht stand sein Sinn, zum Heiligen Land pilgerte er und fand dort seinen Tod (1443). Mit ihm
erlosch sein Geschlecht und der Hader dazu. So konnte denn Eitelfriedrichs I. (gest. 1439) Sohn Jost Niklaus die zollerischen
Lande wieder vereinigen. Er trat seinen brandenburgischen Verwandten näher, besonders dem fränkischen AlbrechtAchilles.
Mit vereinten Kräften begann man 1454 den Neubau der Stammburg und vollendete ihn in wenigen Jahren. Auch JostsSöhne waren
den Brandenburgern zugethan, denn als er 1488 starb, einigte sich der älteste, Graf Eitelfriedrich II., mit seinen Brüdern
dahin, daß sie einander beerben, im Fall des Aussterbens ihres Geschlechts aber die brandenburgischen
Vettern ihnen folgen sollten. Dies ist die erste Erbverbrüderung Hohenzollerns mit Brandenburg. Eitelfriedrich II. wurde 1495 von
dem ihm wohlwollenden KaiserMaximilian I. zum Kammerrichter an dem eben errichteten Reichskammergericht ernannt, und diese Würde
blieb in seinem Geschlecht erblich. Derselbe (oder schon sein Vater) erließ die hohenzollerische Landesordnung,
ein Gesetzbuch für sein Land. Sein Enkel Karl I. (Haupt des Geschlechts 1558-76) erhielt 1534 vom KaiserKarl V. die GrafschaftenSigmaringen und Vehringen als Reichslehen. Bei seinem Tod stifteten seine Söhne Eitelfriedrich IV. und Karl II. 1576, jener
die Linie Hohenzollern-Hechingen, dieser Hohenzollern-Sigmaringen.
In Hohenzollern-Hechingen ordnete Eitelfriedrich IV. die unter seinen Vorgängern verwahrloste Verwaltung von neuem.
Doch handhabte er die Regierung in manchen Dingen zu energisch und erregte besonders durch eine strenge Jagd- und Waldordnung
den Unwillen der Bauern. Ähnlich verfuhren mehrere seiner Nachfolger, und so haben wir denn von 1584 bis 1796 nicht weniger
als 15 Aufstände der Bauern von Hohenzollern zu verzeichnen. Eitelfriedrichs Sohn JohannGeorg (1605-1623) wurde 1623 von
KaiserFerdinand II. in den erblichen Reichsfürstenstand erhoben. Er und sein Haus waren katholisch geblieben.
Dennoch hatte das Land im Dreißigjährigen Krieg viel zu leiden. Die Stammburg wurde 1634 von den Württembergern eingenommen;
das ganze Ländchen blieb fast ein Jahr lang von ihnen besetzt, bis 1635 die Bayern erschienen und nun
ihrerseits von der BurgBesitz nahmen. 1650 lösten die Kaiserlichen jene ab, und KaiserFerdinand III. nahm das Land unter seine
Administration. Erst PhilippChristophFriedrich (1661-71) erhielt sein Erbe wieder zu eigner Verwaltung. Doch behielt
sich der Kaiser (Leopold I.) vor, die Burg erforderlichen Falls besetzen zu dürfen, und dies Vorrecht verblieb seinen Nachkommen
bis 1798. FürstFriedrichWilhelm (1671-1735) schloß, zunächst unter Vormundschaft, 1695 die denkwürdige Erbeinigung mit
dem kurfürstlichen HausBrandenburg, welcher auch Hohenzollern-Sigmaringen beitrat
und der Kaiser beistimmte.