Hofmarschall
,
derjenige Hofbeamte, welchem die
Verwaltung der fürstlichen
Ökonomie obliegt, und welchem regelmäßig
ein Hofmarscha
llamt oder Hofamt unterstellt ist.
Bei größern Hofhaltungen steht ein Oberhofmarschall an der Spitze des Hauswesens, und verschiedene Hofmarschälle teilen sich in die Verwaltung;
auch kommt wohl noch ein besonderer Hausmarschall hinzu.
Bei kleinern Hofhaltungen hat der auch das Zeremonialwesen mit zu besorgen (s. Hof, [* 2] S. 606).