Hofkriegsrat
,
bis 1848 oberste Behörde für das gesamte österreichische Heerwesen, leitete die
Verwaltung, aber auch die Thätigkeit des
Heers, was namentlich im
Felde durch die Abhängigkeit, in der die Befehlshaber vom
Hofkriegsrat
standen, sich oft auf nachteilige
Weise fühlbar machte. Der Hofkriegsrat
wurde 1556, als
Österreich
[* 2] noch kein stehendes
Heer besaß,
von
Ferdinand I. eingesetzt. 1566 errichtete
Maximilian II. einen zweiten Hofkriegsrat
mit Sitz in
Graz,
[* 3] der erst
um 1749 wieder aufgehoben wurde.
Den
Wiener Hofkriegsrat
reorganisierte nach dem Siebenjährigen
Krieg
Graf
Lacy, der aus der
Fülle der über das Heerwesen gegebenen Vorschriften
ein geschlossenes Ganze bildete; in eine der Neuzeit entsprechende Behördenform brachte ihn der
Erzherzog
Karl,
Präsident
von 1801 bis 1805, und in dieser
Verfassung blieb er, bis nicht zum wenigsten seine allgemeine Unbeliebtheit die
Aufhebung dieser Behörde und ihre Umwandlung in das k. k.
Kriegsministerium herbeiführte.