Hirtenbriefe
(Literae pastorales), Rundschreiben der katholischen Bischöfe an die Geistlichkeit ihres Sprengels über kirchliche oder weltliche Gegenstände.
Sie pflegen sich vornehmlich zu verbreiten über die Gottesdienstordnung, über die
vorgeschriebenen
Andachten,
Gebete,
Gesänge,
Lehr- und
Erbauungsbücher, auch wohl über die
Stellung der
Kirche zum
Staat, über kirchenpolitische Tagesfragen u. dgl.
Auch protestantische
Generalsuperintendenten pflegen bei Antritt ihres
Amtes Hirtenbriefe
zu erlassen, die
Bischöfe der anglikanischen
Kirche alle drei Jahre.