Hingabe
an Zahlungsstatt, s. Annahme an Zahlungsstatt.
7 Wörter, 55 Zeichen
an Zahlungsstatt, s. Annahme an Zahlungsstatt.
an Zahlungs Statt (Annahme an Erfüllungs Statt) liegt dann vor, wenn der Gläubiger damit einverstanden, daß ihm der Schuldner an Stelle der geschuldeten Leistung etwas andres leiste. Der Hauptfall der Annahme an Zahlungs Statt ist der, daß der Schuldner anstatt eines geschuldeten Geldbetrags eine andre Sache, einen Staatsschuldbrief, einen Wechsel, ein Grundstück etc., an Zahlungs Statt dem Gläubiger mit dessen Einwilligung übergibt. Eine Verpflichtung des Gläubigers, sich dies Surrogat der Zahlung gefallen zu lassen, besteht nicht, und der Grundsatz des Justinianischen Rechts, wonach Geldschuldner ihren Gläubigern unverkäufliche Grundstücke an Stelle der Barzahlung zum Taxwert aufnötigen konnten (datio in solutum, beneficium dationis in solutum), ist nicht mehr praktisch.
Vgl. Römer, Die Leistung an Zahlungs Statt (Tübing. 1866).