Hilfslehrer,
zum Unterschied von den ordentlichen Lehrern einer Unterrichtsanstalt solche Lehrer, die nur für einzelne Stunden vertragsweise angenommen werden, ohne an der betreffenden Anstalt wirklich angestellt zu sein. An den preußischen höhern Lehranstalten heißen aber auch diejenigen vollbeschäftigten Lehrer wissenschaftliche Hilfslehrer, die keine feste etatsmäßige Stelle bekleiden, sondern nur gegen Remuneration angenommen oder beauftragt sind, um einem vorübergehenden Bedürfnis (bei Teilung überfüllter Klassen etc.) zu genügen. An den Seminaren gibt es sogar etatsmäßige Stellen für Hilfslehrer, d. h. für diejenigen jüngern Lehrer, denen vorzugsweise leichterer technischer Unterricht übertragen ist, und an die hinsichtlich des amtlichen Nachweises ihrer
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Befähigung noch nicht dieselben Forderungen gestellt werden wie an die ordentlichen Seminarlehrer. Endlich führen auch in manchen deutschen Ländern oder Provinzen die jüngern, widerruflich angestellten Lehrer an Volksschulen diesen Titel, der jedoch überall da nicht recht am Platz ist, wo sein Träger ein ständiges Amt bekleidet. Das schlesische Schulreglement von 1801 bezeichnet diese an Volksschulen als Adjuvanten.