Hilfslehrer
,
zum Unterschied von den ordentlichen
Lehrern einer Unterrichtsanstalt solche
Lehrer, die
nur für einzelne
Stunden vertragsweise angenommen werden, ohne an der betreffenden Anstalt wirklich angestellt zu sein. An den preußischen
höhern Lehranstalten heißen aber auch diejenigen vollbeschäftigten
Lehrer wissenschaftliche Hilfslehrer
, die
keine feste etatsmäßige
Stelle bekleiden, sondern nur gegen Remuneration angenommen oder beauftragt sind, um einem vorübergehenden
Bedürfnis (bei
Teilung überfüllter
Klassen etc.) zu genügen. An den
Seminaren gibt es sogar etatsmäßige
Stellen für Hilfslehrer
, d. h.
für diejenigen jüngern
Lehrer, denen vorzugsweise leichterer technischer
Unterricht
übertragen ist, und
an die hinsichtlich des amtlichen Nachweises ihrer
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Befähigung noch nicht dieselben Forderungen gestellt werden wie an die ordentlichen Seminarlehrer. Endlich führen auch in manchen deutschen Ländern oder Provinzen die jüngern, widerruflich angestellten Lehrer an Volksschulen diesen Titel, der jedoch überall da nicht recht am Platz ist, wo sein Träger [* 3] ein ständiges Amt bekleidet. Das schlesische Schulreglement von 1801 bezeichnet diese an Volksschulen als Adjuvanten.