Hilfe,
gerichtliche (Hilfsvollstreckung), s. v. w. Zwangsvollstreckung (s. d.); Hilfsantrag, der Antrag auf Einleitung der Hilfsvollstreckung; Hilfsauflage (Hilfspräzept, Befriedigungsgebot), im frühern gemeinen deutschen Prozeß eine Auflage an den Schuldner, binnen bestimmter Frist dem Urteil nachzukommen. Die deutsche Zivilprozeßordnung hat das Hilfspräzept nicht beibehalten.