Hiërarchie
(griech., »Herrschaft der Heiligen«),
im allgemeinen s. v. w. Priesterherrschaft, so
daß man mit Bezug auf fast alle einigermaßen entwickelten
Religionen von Hiërarchie
reden könnte.
Schon bei den Israeliten
gab es
verschiedene Priesterklassen mit besondern Vorstehern und mit dem Hohenpriester als gemeinschaftlichem Oberhaupt. Aber erst
die
christliche Kirche hat den
Namen und ausgebildeten
Begriff gebracht, und zwar ist es die
römisch-katholische Kirche,
in welcher sich eine eigentliche Hiërarchie
entwickelte.
Allerdings steht auch in der griechisch-katholischen
Kirche der
Bischof über dem gewöhnlichen Priestertum; die
Bischöfe stehen
sich aber untereinander wesentlich gleich, nur daß die
Patriarchen von
Konstantinopel,
[* 3]
Alexandria,
Antiochia und
Jerusalem
[* 4] ihre
Reihe eröffnen.
Alle übrigen Rangstufen des Kirchendienstes finden nur nebenbei Berücksichtigung. Diese
hierarchisch-episkopale Grundlage der griechischen
Kirche hat indessen, wie
sie den
Gegensatz zum
Luthertum und noch mehr zum
Calvinismus ausdrückt, eine gewisse
Annäherung der anglikanischen
Kirche zur
Folge gehabt, als der einzigen Form des
Protestantismus,
welche mit der Behauptung, daß das bischöfliche
Amt eine göttliche
Institution sei, und daß seine
Berechtigung
durch die
Weihe und deren ununterbrochene
Succession
erteilt und fortgepflanzt werde, dem
Gedanken der Hiërarchie
grundsätzliche
Aufnahme
verstattet hat.
Die protestantische
Kirche verwirft die
Lehre
[* 5] von der göttlichen Einsetzung des bischöflichen und priesterlichen
Amtes und
von besondern übernatürlichen
Gaben, welche dem
Priesterstand verliehen und durch die
Weihe fortgepflanzt
werden; sie kennt nur eine
Ordination und gleiche kirchliche Befugnisse aller
Geistlichen. Die katholische Hiërarchie
dagegen, wie
sie sich zwischen dem 8. u. 11. Jahrh. im
Abendland entwickelte und im 12.-14. Jahrh. ihre
Blütezeit feierte, und wie sie
im
Grund als eine konsequente, durch
Charakter der Persönlichkeiten und
Gunst der Umstände getragene
Entwickelung
des römischen
Bistums bezeichnet werden muß, bedeutet auch die Ansprüche und die übergreifende Macht des
Klerus über die
bürgerliche
Gesellschaft, über
Staat und gesamtes Weltleben.
Der kirchenrechtliche
Begriff der Hiërarchie
beschränkt sich allerdings auf die von
Christus selbst den
Aposteln und deren rechtmäßigen
Nachfolgern gegebene Befugnis, den
Gottesdienst zu verwalten und die
Kirche zu leiten. Diese rechtmäßigen
Nachfolger der
Apostel bilden daher als Auserwählte
Gottes den eigentlichen aktiven Teil der
Kirche, den
Klerus, wörtlich »das
Erbteil
Gottes«, gegenüber dem Laienstand. Zur
Befestigung dieses Standesbegriffs dienten die
Würden, Auszeichnungen,
Gerechtsame
und Privilegien, mit welchen die
Geistlichkeit schon seit
Konstantins
Zeiten begabt worden ist, die besondere
Kleidung und gesellschaftliche
Stellung,
Tonsur,
Cölibat, die
Übertragung der alttestamentlichen
Vorstellung vom levitischen
Priestertum auf die christlichen
Priester und vor allem die sakramentliche
Lehre und
Praxis, der Meßopferdienst, namentlich
das
Dogma, daß ihr durch die
Ordination ein besonderer Amtsgeist und die übernatürliche Fähigkeit,
die
Sakramente zu verwalten, mitgeteilt werde.
Diese sakramentale Gewalt hat übrigens schon die Scholastik als potestas ordinis von der Regierungsgewalt als potestas jurisdictionis unterschieden. Jene bezieht sich nach der Lehre des römischen Katechismus auf den sakramentalen, diese auf den mystischen Leib Christi, d. h. die Kirche. Die potestas jurisdictionis läßt sich von ihrem Träger [* 6] wieder ablösen; die potestas ordinis ist unverlierbar, weil das Sakrament der Priesterweihe (ordo) ein unaustilgbares Gepräge (character indelebilis) verleiht.
Aber in beiderlei Beziehung läßt sich nichts Irdisches mit der
Herrlichkeit der Hiërarchie
vergleichen. Der römische
Katechismus
sagt: »Die
Priester werden mit
Recht nicht nur
Engel, sondern sogar
Götter genannt, weil sie Gott selbst
vertreten. Obwohl aber die
Priester zu allen
Zeiten die höchste
Würde einnahmen, so werden doch alle übrigen von den
Priestern
des
Neuen
Testaments weit an
Ehre übertroffen; denn die
Gewalt, den Leib und das
Blut unsers
Herrn zu opfern und darzubringen
und die
Sünden zu vergeben, übersteigt alle menschliche
Vernunft und
Erkenntnis, geschweige daß etwas
ihr Ähnliches auf
Erden gefunden werden könnte.« Das
Tridentinische Konzil bedroht jeden mit dem Bannfluch, welcher »leugnet,
daß in der katholischen
Kirche eine göttliche Hiërarchie
sei«, welche besteht aus den drei göttlich eingesetzten
Stufen des
Bischofs,
des
Priesters und des
Diakons; die übrigen, nämlich die des Subdiakons, des
Akoluthen, des
Exorzisten,
des
Lektors und des
Ostiarius, werden als wenn auch durch ihr
Alter ehrwürdige, doch menschliche
Institution angesehen.
Die drei erstgenannten höchsten Stufen mit der des Subdiakons bilden die Ordines sacri oder majores, ¶
mehr
die übrigen vier die Ordines non sacri oder minores. Die höchste Stufe, die des Bischofs, vor der auch der Papst in Bezug auf die Hierarchia ordinis nichts voraus hat, gewährt die Fähigkeit zur Firmung, zur Ordination der Kleriker und Degradation derselben, zur Einweihung der Kirchen, Altäre und heiligen Gefäße, zur Weihung des Chrismas und des Katechumenen- und Krankenöls, zur Salbung der Könige, zur Einsetzung der Äbte und Einkleidung der Nonnen. Die nächstfolgende Stufe des Priesters befähigt zur Verwaltung der übrigen, den Bischöfen nicht vorbehaltenen Sakramente, namentlich des Abendmahls und der Buße.
Die weitern Stufen des Diakons, Subdiakons und Akoluthen beziehen sich ebenfalls vornehmlich auf die Celebration
der Messe, wobei der Diakon den celebrierenden Priester bedient, namentlich das Evangelium verliest, dann der Subdiakon wieder
dem Diakon zur Hand
[* 8] geht, die heiligen Gefäße reinigt, Brot
[* 9] und Wein herbeibringt etc. und der Akoluth endlich beiden behilflich
ist, insbesondere die Lichter bei der Messe besorgt. Das Geschäft des Exorzisten besteht in dem Exorzismus
(s. d.), das des Lektors in dem Vorlesen der Perikopen aus der Heiligen Schrift und endlich das des Ostiarius in der Verwahrung
der Kirchenschlüssel. Da die untersten Stufen dieser Hiërarchie
meist nur als Übergangsstufen zu den höhern Ordines angesehen werden,
so pflegen die auf jenen stehenden Personen die damit verbundenen Funktionen meist von andern, die zum
Teil selbst dem Stande der Laien angehören, verrichten zu lassen.
Die Hierarchia jurisdictionis s. regiminis gliedert sich in Papst, Kardinäle, Patriarchen, Exarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe, Archipresbyter, Presbyter, Archidiakonen, Diakonen, der thatsächlichen Situation nach in Papst, Bischöfe und Pfarrer. Der Papst gilt als das Oberhaupt der ganzen Kirche: nach dem sogen. Papalsystem wird er als unumschränkter Monarch der Kirche angesehen, dem kraft göttlicher Einsetzung die ganze Fülle der Kirchengewalt (plenitudo potestatis) zustehen soll, während ihm nach dem Episkopalsystem nur eine beschränkte Gewalt zur Erhaltung der Einheit der Kirche und der Vorrang vor den übrigen Bischöfen eingeräumt, die Regierung der Kirche aber der Hauptsache nach in die Hände sämtlicher Bischöfe oder der allgemeinen Konzile gelegt wird.
Dem Papst zur Seite stehen mehrere Regierungs- und Justizkollegien, deren Inbegriff man Curia romana nennt, und das Kardinalkollegium
nebst den Kongregationen. Auf den Papst folgen die Patriarchen, deren Würde indes gegenwärtig nur noch
eine titulare ist, dann die Primaten oder ersten Bischöfe der einzelnen Staaten, denen bei Nationalkonzilen der Vorsitz zusteht.
Wichtiger als diese Zwischenstufen sind die weiter abwärts folgenden Stufen der Erzbischöfe oder Metropoliten, die eine gewisse
Kirchengewalt in einer aus mehreren bischöflichen Sprengeln bestehenden Provinz ausüben, und der Bischöfe,
welchen die Kirchengewalt in einem Sprengel zukommt, und denen die Konsistorien, Offizialate etc. als Regierungskollegien nach
Art der Curia romana sowie die Domkapitel nach Art des Kardinalkollegiums zur Seite stehen. An die Bischöfe schließen sich
die geringern Prälaten an, welche entweder über einen in keinem bischöflichen Sprengel liegenden Distrikt
oder über eine zwar in einem bischöflichen Sprengel liegende, aber von der Gewalt des Bischofs eximierte Kirche (Kloster) eine
gewisse Kirchengewalt, wie z. B. die Äbte, ausüben. Die unterste Stufe dieser Hiërarchie
nehmen die Pfarrer ein,
d. h. die Priester,
denen in einer Parochie das Amt der Seelsorge übertragen ist. Genaue Nachweise über den Personalbestand
und den Organismus der römisch-katholischen Hiërarchie
gibt das unter dem Titel: »La gerarchia cattolica« in Rom
[* 10] jährlich erscheinende
päpstliche Handbuch, welchem einige statistische Angaben im Artikel »Römisch-katholische Kirche« (s. d.) entnommen sind.
- Das Wort Hiërarchie
wird zuweilen auch von der Rangordnung solcher Ämter gebraucht, welche außerhalb des Gebiets
des »Heiligen« liegen; so die Ausdrücke politische, militärische Hiërarchie
, Hiërarchie des Staatsdienstes etc.