Heydt
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August, Freiherr von der, preuß. Staatsminister, geb. aus einer angesehenen Kaufmannsfamilie zu Elberfeld, [* 2] widmete sich dem kaufmännischen Beruf und übernahm nach einem Aufenthalt in England und Frankreich mit zwei Brüdern das Bankgeschäft des Vaters. An den öffentlichen Angelegenheiten nahm er lebhaften Anteil und wurde 1841 von seiner Vaterstadt in den Provinziallandtag, 1847 auch in den Vereinigten [* 3] Landtag deputiert. In diesem trat er durch seine parlamentarische Begabung hervor. Ende 1848 von Elberfeld in die Nationalversammlung gewählt, übernahm er im Kabinett Brandenburg-Manteuffel das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ohne den politischen Ansichten seiner Kollegen zu huldigen, blieb er auch in der Reaktionszeit im Amt und ging 1858 auch in das Ministerium Hohenzollern [* 4] über. Sein Departement verwaltete er mit Energie und Sachkenntnis, wenn auch nicht ohne manche büreaukratische Willkür. Nach Rücktritt des Ministeriums der neuen Ära im März 1862 trat er in das von Hohenlohe gebildete als Finanzminister ein u. versuchte vergeblich, durch Nachgiebigkeit nach beiden Seiten hin dem drohenden Konflikt mit dem Abgeordnetenhaus vorzubeugen.
Mit dem Eintritt Bismarcks schied aus dem Ministerium und wurde im Januar 1863 in den erblichen preußischen Freiherrenstand erhoben. Kurz vor Ausbruch des Kriegs mit Österreich, [* 5] übernahm er zum zweitenmal das Finanzministerium und verstand es, die Geldmittel für den Feldzug ohne Anleihe zu beschaffen. Mit Geschick leitete er auch die Finanzoperationen für das Retablissement der Armee, die Dotierung des Staatsschatzes etc. Als aber die Geschäfte zu stocken anfingen und ein Teil des Etats an den Norddeutschen Bund überging, prophezeite ein großes Defizit und verlangte eine Menge neuer Steuern im Reichs- und Landtag, die sämtlich nicht bewilligt wurden. Am erhielt er unter Verleihung des Schwarzen Adlerordens die erbetene Entlassung. Er starb in Berlin. [* 6]