Titel
Hessen-Kassel
,
bis zum Ausbruch des deutschen Kriegs von 1866 ein Kurfürstentum und ein Staat im Deutschen Bund, 9581 qkm (174 QM.) groß mit (1860) 745,063 Einw., bildet jetzt im wesentlichen den gegenwärtigen Regierungsbezirk Kassel [* 2] in der preußischen Provinz Hessen-Nassau [* 3] (s. d.). Das Kurfürstentum in seiner Zusammensetzung vor 1866 bestand aus dem Stammland oder dem eigentlichen Hessen, [* 4] dem Fürstentum Hersfeld, [* 5] dem Großherzogtum Fulda, [* 6] dem Fürstentum Hanau, [* 7] der Grafschaft Schaumburg im N., der Herrschaft Schmalkalden [* 8] im O. und einigen kleinern Gebieten, von denen Nauheim 1866 an das Großherzogtum Hessen kam. In nachfolgendem geben wir die Geschichte des ehemaligen Kurfürstentums.
Hessen als Landgrafschaft.
Hessen-Kassel
oder
Niederhessen gehörte bis zum
Tod
Philipps des Großmütigen 1567 zu der Landgrafschaft
Hessen und kam durch die
Teilung
derselben unter die vier
Söhne
Philipps an den ältesten Sohn,
Landgraf
Wilhelm
IV., den
Weisen (1567-92), den
Stifter der bis 1866 herrschenden
Linie. Derselbe begründete den Wohlstand seines
Landes, ordnete den
Staatshaushalt und vergrößerte
sein Gebiet durch den ihm durch
Erbschaft zufallenden
Anteil der
Grafschaft
Rheinfels, die Herrschaft Plessa und ein
Stück von
Hoya und
Henneberg. Unter seinem Sohn
Moritz dem
Gelehrten (1592-1627) hatte alle
Schrecken des Dreißigjährigen
Kriegs zu erdulden und war den unter
Tillys Leitung das Land verheerenden
Scharen der katholischen
Liga um so härter preisgegeben,
als der Übertritt des
Fürsten zur reformierten
Kirche (1605), sein treues Festhalten an der
Union und sein
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ernstlicher Wille, mit stattlicher Heeresmacht seine Stammlande zu verteidigen, ihn mit seiner eigennützigen, kurzsichtigen und kriegsunlustigen Ritterschaft entzweiten und diese ihm die Mittel zur Abwehr der Feinde verweigerte. 1623 ward er vom Kaiser gezwungen, den 1604 von seinem Oheim Ludwig geerbten Teil von Oberhessen an Darmstadt [* 10] abzutreten. Der Ruin seiner Lande, der Mißmut über den mangelnden Patriotismus des alten Wehrstandes, der Kummer über das gestörte gute Verhältnis zu den seinem Haus früher ergebensten Familien brach die Kraft [* 11] des Fürsten vor der Zeit; er legte 1627 das Regiment in die Hände seines ältesten Sohns, Wilhelms V., nieder und starb 1632. Seine übrigen drei Söhne aus zweiter Ehe, Hermann, Friedrich und Ernst, stifteten die Nebenlinien zu Rotenburg (bis 1658), Eschwege (bis 1655) und Rheinfels (in Beziehung auf die ältere Linie die jüngere genannt), welch letztere sich wieder (1693) in Rheinfels-Rotenburg (bis 1834) und Rheinfels-Wanfried (bis 1755) teilte.
Wilhelm V., der Beständige, pflanzte die kasselsche
Linie fort. Er war ebenfalls ein eifriger Anhänger
des Protestantismus und einer der ersten deutschen Fürsten, die sich Gustav Adolf anschlossen. Im Feldlager zu Werben schloß er
(August 1631) mit dem König ein Schutz- und Trutzbündnis zur Verteidigung des Glaubens und seiner Lande und stellte sofort ein
treffliches Heer auf. Als Entgelt verlieh ihm der Schwedenkönig, in seiner Eigenschaft als Schirmherr
des Reichs und der protestantischen Kirche, die Abtei Fulda und die Stifter Paderborn
[* 12] und Korvei.
Mit dem Tod Gustav Adolfs (1632) änderte sich die Lage des Landgrafen sehr zu seinem Nachteil. Ohne Rückhalt an den schwedischen Heeren konnte Wilhelm V. mit seinen durch die Wechselfälle des Kriegs und Geldmangel geschwächten Streitkräften bei dem noch immer starken Widerwillen der Ritterschaft gegen jede beträchtliche Leistung für das Soldheer neuen Einfällen der Kaiserlichen nicht widerstehen. General Götz drang 1636 verheerend in Niederhessen ein, und obgleich die Schweden [* 13] unter Banér dasselbe nach dem Sieg bei Wittstock wieder befreiten, so folgten doch den Kriegsdrangsalen Hungersnot und Pest.
Mitten unter diesen Wirren, als die Kaiserlichen zum zweitenmal Hessen-Kassel
okkupierten, starb Wilhelm, erst 35 Jahre alt, zu Leer
[* 14] in
Ostfriesland 1637 mit Hinterlassung von sechs unmündigen Kindern. Aber seine Witwe Amalie Elisabeth, eine Frau
von männlichem Geist, ergriff mit Thatkraft und Entschlossenheit die Zügel der Regierung. Von Westfalen
[* 15] aus eroberte sie die
Stammlande wieder und nahm im Bund mit Frankreich und Schweden an den weitern Kämpfen einen hervorragenden Anteil. Im Besitz eines
großenteils aus eignen Mitteln erhaltenen Soldheers von 20,000 Mann und der festen Plätze von den Quellen
der Werra und Fulda bis zur Emsmündung, wußte sie ihr eignes Gebiet, so oft es auch noch von den Durchzügen und Invasionen
überlegener kaiserlicher Heerscharen zu leiden hatte, dennoch durch die Behauptung sämtlicher fester Plätze in demselben
vor nochmaliger gänzlicher Aussaugung zu wahren und beim Friedensschluß sowohl den Forderungen der Protestanten
Nachdruck zu verleihen, als auch für die Landgrafschaft die Abtei Hersfeld, bisher eine Enklave des Landes, und den größten
Teil der Grafschaft Schaumburg zu erwerben.
Gleichzeitig glückte es der Landgräfin, durch ihr Entgegenkommen in dem langwierigen Erbschaftsstreit mit Hessen-Darmstadt über den Anfall und die Teilung des durch Erbschaft beiden Linien gemeinsam zugefallenen Ober- und Niederfürstentums Hessen einen gütlichen Vergleich herbeizuführen. Die zur marburgischen Erbschaft nicht zugehörigen Patrimonialländer, die niedere Grafschaft Katzenelnbogen und die Herrschaft Schmalkalden umfassend, wurden ihr ganz, von dem Oberfürstentum eine Hälfte des marburgischen Anteils, die andre nebst dem gießenschen Teil dem Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt zugeteilt.
Nachdem die Landgräfin die zwei folgenden Jahre (1648-50) gänzlich der Wiederaufrichtung ihres Landes, dessen Verwaltung sie nach dem Muster der erbverbrüderten Häuser Brandenburg [* 16] und Sachsen [* 17] neu regelte, gewidmet hatte, legte sie 1650 bei eintretender Majorennität ihres ältesten Sohns, Wilhelms VI., ihre Regentschaft nieder. Ein großes Verdienst hatte sich die Landgräfin auch dadurch um ihr Land erworben, daß sie beim Westfälischen Frieden das Primogeniturrecht für beide hessischen Linien, Kassel und Darmstadt, als ständiges Reichsgesetz durchsetzte und damit der endlosen Zersplitterung, durch die diese Lande schon bedeutend gelitten, für künftige Zeiten vorbeugte.
Die drei jüngern Söhne wurden mit kleinen Gebietsparzellen abgefunden und die Opposition des jüngsten, Ernsts von Rotenburg, bald zum Schweigen gebracht. Wilhelm VI. machte sich um die höhern Lehranstalten seines Landes sehr verdient, trat 1658 der rheinischen Allianz bei und starb 1663. Sein Sohn Wilhelm VII. stand unter der Vormundschaft seiner Mutter Hedwig Sophie, einer Schwester des Großen Kurfürsten von Brandenburg, und starb, ehe er selbst die Regierung angetreten hatte (1670). Ihm folgte, bis 1675 ebenfalls unter Vormundschaft seiner Mutter, sein Bruder Karl I., von dessen Regierung her besonders der Ruhm der hessischen Söldner datiert, die in den meisten der damaligen Kriege mit fochten. Karls jüngerer Bruder, Philipp, stiftete die Nebenlinie Philippsthal, von welcher wieder durch Philipps zweiten Sohn, Wilhelm, die zu Philippsthal-Barchfeld abstammte.
Karl starb 1730, und es folgte ihm sein Sohn Friedrich I., welcher infolge seiner Vermählung mit Ulrike Eleonore, der jüngsten
Schwester Karls XII. von Schweden, 1720 den schwedischen Thron
[* 18] bestiegen hatte, weshalb er 1730 seinen Bruder
Wilhelm zum Statthalter in Hessen-Kassel
ernannte, der ihm, als er ohne Erben zu hinterlassen, starb, unter dem Namen Wilhelm
VIII. als Landgraf folgte. Derselbe beteiligte sich als Verbündeter Englands am Siebenjährigen Krieg, in welchem sich die
hessischen Soldaten zwar mit Ruhm bedeckten, aber das Land unter den Kriegsdrangsalen außerordentlich
litt.
Der Propaganda der Jesuiten war es inzwischen (1749) gelungen, den ältesten Sohn Wilhelms, Friedrich, zum Übertritt zur katholischen Religion zu bewegen. Dennoch wurden sie durch das energische, von Preußen [* 19] und Hannover [* 20] gestützte Vorgehen Wilhelms um die Vorteile, die sie von diesem fünf Jahre lang verheimlichten Übertritt erhofften, gebracht. Wilhelm nämlich verordnete (1754) in Gemeinschaft mit seinen Ständen, daß der Prinz einst als Landgraf weder einem Katholiken eine öffentliche Stellung noch seinen Glaubensverwandten öffentlichen Kult im Umkreis seiner Lande verstatten sollte, und überwies zugleich schon damals Friedrichs ältestem Sohn, Wilhelm (später als regierender Fürst Wilhelm IX.), die Grafschaft Hanau als selbständiges Fürstentum. Friedrich sah sich zur Wahrung seines Erbrechts genötigt, allen diesen Bestimmungen seine Zustimmung zu erteilen, und hielt dieselben dann auch während ¶
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seiner Regierung als Friedrich II. (1760-85) streng ein. Gleich seinem Vater ein Begünstiger von Kunst und Wissenschaft, hob er die Kultur seines Landes, führte jedoch gleichzeitig eine so verschwenderische Hofhaltung, daß er zur Deckung seiner Schulden kein Bedenken trug, einen großen Teil seines beträchtlichen Heers, im ganzen 17,000 Mann, an England in dessen Kampf gegen die nordamerikanischen Kolonien zu verkaufen, ein Handel, der ihm mehr als 20 Mill. Thlr. einbrachte. Er starb 1785 mit Hinterlassung eines Vermögens von 60 Mill. Thlr.
Hessen als Kurfürstentum.
Auf Friedrich II. folgte sein Sohn Wilhelm IX., welcher 1760 Graf, dann Fürst von Hanau gewesen war. Dieser fand eine Menge Mißbräuche abzuschaffen, die sein Vater hatte aufkommen lassen, und schien anfangs hierzu auch den besten Willen zu haben. Bald aber verfiel er in die entgegengesetzten Fehler; seine Gerechtigkeitsliebe artete in Härte, seine Sparsamkeit in Geiz aus. Er nahm 1792 an dem Kriege gegen Frankreich Anteil und schloß 1793 einen Subsidienvertrag mit Großbritannien, [* 22] dem zufolge er 8000 Mann Hessen in britischen Sold gab.
Unter seiner persönlichen Anführung stieß sein Heer zu der preußischen Armee. Er trat 1795 dem Baseler Frieden bei und erhielt im Frieden von Lüneville 1801 für 40 qkm und 2500 Seelen, welche er auf dem linken Rheinufer abtrat, die Reichsstadt Gelnhausen [* 23] und die Enklaven Fritzlar, Holzhausen und Amöneburg (280 qkm mit 14,000 Einw.) nebst der Kurwürde, infolgedessen er den Titel eines Kurfürsten (als solcher Wilhelm I.) annahm. Er schloß sich zwar im ganzen der preußischen Politik an, hielt es aber doch für geraten, einen Vertrag mit Napoleon zu schließen, worin ihm dieser Neutralität zugestand.
Da aber der Kurfürst zur Behauptung derselben seine Streitkräfte auf 20,000 Mann brachte, ward er von Napoleon nach der Schlacht bei Jena [* 24] beschuldigt, eine zweideutige Rolle gespielt zu haben, indem er nur den Sieg der Preußen habe abwarten wollen, um dann zu ihnen überzutreten. Bereits 1. Nov. besetzten französische Truppen Kassel, und der Kurfürst ward aller seiner Länder für verlustig erklärt und genötigt, nach Schleswig [* 25] zu seinem Bruder, dem Prinzen von Hessen, zu flüchten.
Hessen-Kassel
, mit Ausnahme des Gebiets von Hanau, Schmalkalden und Katzenelnbogen, wurde infolge des Tilsiter Friedens ein
Bestandteil des neugeschaffenen Königreichs Westfalen. Ein 1809 von dem ehemaligen hessischen Offizier v. Dörnberg gemachter
Versuch einer Volkserhebung mißlang völlig, und seit dieser Zeit ertrug das Volk das leichtsinnige und verschwenderische,
aber milde Regiment König Jérômes in Geduld. Das Fürstentum Hanau wurde von Napoleon I. dem von ihm neugeschaffenen
Großherzogtum Frankfurt
[* 26] zugeteilt.
Die Niedergrafschaft Katzenelnbogen behielt er unter eigner Verwaltung. Das französische Regiment brachte dem Land neben großen finanziellen Opfern und dem schweren Blutzins zu den Kriegen Napoleons doch auch alle Segnungen der modernen, auf Gleichberechtigung aller Staatsbürger begründeten französischen Verfassung und damit zum erstenmal seit mehr als einem Jahrhundert frische Bewegung in die verrostete Staatsmaschine; hochbegabte Männer, wie Leist, v. Dohm, Bülow, Schmidt-Phiseldeck, hielten es nicht für unpatriotisch, unter dem Regiment Jérômes an der Reorganisation ihres Heimatslandes nach Kräften mitzuarbeiten.
Die westfälische Herrschaft dauerte bis Ende Oktober 1813, wo ein russisches Heer unter Tschernitschew
Kassel und Hessen-Kassel
von den Franzosen säuberte, worauf
Wilhelm I. 21. Nov. nach siebenjähriger Abwesenheit wieder in seine Hauptstadt
einzog, von dem seiner Dynastie innig ergebenen Volk begeistert empfangen. Wenige Tage darauf ging er nach Frankfurt und schloß
hier 2. Dez. einen förmlichen Vertrag mit dem Kaiser von Österreich,
[* 27] der ihn in seinem Besitz wieder restituierte
gegen das Versprechen, die Stände seines Landes in der vorigen Verfassung wiederherzustellen.
Bald zeigte sich indes, daß der Kurfürst in den Jahren der Verbannung nichts gelernt und nichts vergessen hatte. Die von der westfälischen Regierung im Land eingeführten Neuerungen waren für den Kurfürsten nur insoweit vorhanden, als sie die landesherrlichen Rechte und Einnahmen erhöhten; die gesamte Reformgesetzgebung dagegen, welche Verwaltung, Rechtsprechung, Heerwesen, Schule und Kirche zu gleicher Zeit umfaßte, galt als nicht vorhanden und machte dem alten Zopf wieder Platz.
Der stärkste Eingriff in die zu Recht bestehenden Verhältnisse war die diktatorische Verfügung der Aufhebung aller 1806-13 vorgenommenen Veräußerungen und Verleihungen ehemaliger fürstlicher Domänen, der Ablösungen der Kammergefälle an Zinsen, Zehnten und Diensten. Eine Unzahl langwieriger Prozesse zwischen Domänenfiskus und Unterthanen, eine zahlreiche polemische Litteratur waren die Frucht dieser gehässigen Maßregel des Eigennutzes und der Kurzsichtigkeit.
Den Kurfürsten hielt aber seine Anhänglichkeit an das Alte nicht ab, auf dem Wiener Kongreß den Königstitel zu beanspruchen. Da man ihm denselben nicht zugestehen wollte, behielt er den jetzt ganz bedeutungslos gewordenen Titel Kurfürst bei, mit dem jedoch das Prädikat »Königliche [* 28] Hoheit« verbunden wurde. Seinem Versprechen gemäß, eine ständische Verfassung einzuführen, berief der Kurfürst zwar die alten Stände (1815 und 1816) nach Kassel ein und ließ ihnen einen Konstitutionsentwurf vorlegen, der im wesentlichen die alte Verfassung unverändert ließ, zog aber denselben, als die Stände eine Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen dem Fürstenhaus und dem Land verlangten, zurück und oktroyierte gleichsam als neue Verfassung ein Haus- u. Staatsgesetz, das vorzüglich das regierende Haus und die Stellung der Staatsbeamten betreffende Bestimmungen, hinsichtlich der Volksrechte aber so gut wie nichts enthielt.
Um den stets wiederholten energischen Protesten der Stände zu entgehen, berief er diese gar nicht wieder. Dagegen vermehrte er, den ausgesprochenen Volkswünschen zuwider, trotz des Notstandes von Handel, Industrie und Ackerbau, trotz eines jährlich wachsenden Defizits das stehende Heer auf 30,000 Mann, und als eifriger Anhänger des Alten führte er im Heer nicht nur den alten Uniformschnitt, sondern auch Zopf, Puder, den dreieckigen Hut [* 29] und den Stock (für Offiziere und Unteroffiziere) wieder ein. Er starb
Sein Nachfolger war sein einziger Sohn, Wilhelm II. Dieser erließ schon unterm 29. Juni d. J. ein Organisationsedikt, das die Justiz von der Verwaltung schied und den Geschäftskreis der zahlreichen und kostspieligen Behörden genau begrenzte. Die Mißstimmung über die hierbei zur Schau getragene Zurücksetzung der Landesvertretung wurde durch die verkehrte Wirtschaftspolitik der Regierung, durch sinnlose Willkürakte des »patriarchalischen« Regiments und das anstößige Verhältnis des Kurfürsten zu seiner Mätresse, Emilie Ortlöpp aus Berlin, [* 30] bedeutend erhöht. Mit aller Macht sträubte sich der Kurfürst gegen den ihm von Preußen nahegelegten Beitritt zum Zollverein, dem ¶