Herrschaft
(Kt. Graubünden, Bez. Unter Landquart). Historischer und noch heute oft gebrauchter Name für den Kreis Maienfeld, der während drei Jahrhunderten eine gemeinsame Herrschaft oder Untertanenland der drei Bünde gewesen ist und unter der unmittelbaren Hoheit des Zehngerichtebundes stand. Bei der Erbteilung der Güter des Grafen von Toggenburg kamen Maienfeld und Thusis 1437 an Wolfhart von Brandis und Thüring von Aarburg. 1509 verkauften Johann von Brandis seine Hoheitsrechte auf die Herrschaft Maienfeld und 1536 Hans von Marmels seine feste Burg Aspermont mit allen dazu gehörigen Ländereien und Rechten, sowie seine Hoheitsrechte über Jenins und Malans den drei Bünden. Die Herrschaft stand unter einem im Schloss Maienfeld wohnenden Vogt, der von den Bünden abwechselnd auf eine Amtsdauer von je 2 Jahren ernannt wurde. Maienfeld, das zwar auch den 3 Bünden unterstand, aber in den Zehngerichtebund aufgenommen worden war und deshalb gewisse Vorrechte vor den andern Orten der Herrschaft hatte, besass ebenfalls das Recht, sobald es an der Reihe war, einen Vogt zu ernennen. Der letzte dieser Vögte war ein Bürger von Maienfeld. 1803 wurde die Herrschaft in einen Gerichtsbezirk umgewandelt, der dieselben Rechte genoss wie alle übrigen des Kantons. Vergl. den Art. Maienfeld (Kreis).