Herrschaft
(Kt. Graubünden, Bez. Unter Landquart).
Historischer und noch heute oft gebrauchter Name für den Kreis
Maienfeld, der während drei Jahrhunderten eine gemeinsame Herrschaft
oder Untertanenland der drei
Bünde gewesen ist und unter
der unmittelbaren Hoheit des Zehngerichtebundes stand.
Bei der Erbteilung der
Güter des
Grafen von
Toggenburg kamen
Maienfeld
und
Thusis 1437 an Wolfhart von
Brandis und Thüring von
Aarburg. 1509 verkauften Johann von
Brandis seine
Hoheitsrechte auf die Herrschaft
Maienfeld und 1536 Hans von
Marmels seine feste Burg
Aspermont mit allen dazu gehörigen Ländereien
und
Rechten, sowie seine Hoheitsrechte über
Jenins und
Malans den drei
Bünden.
Die Herrschaft
stand unter einem
im Schloss
Maienfeld
wohnenden Vogt, der von den
Bünden abwechselnd auf eine Amtsdauer von je 2 Jahren ernannt wurde.
Maienfeld,
das zwar auch den 3
Bünden unterstand, aber in den Zehngerichtebund aufgenommen worden war und deshalb gewisse Vorrechte
vor den andern Orten der Herrschaft
hatte, besass ebenfalls das Recht, sobald es an der Reihe war, einen Vogt zu ernennen.
Der letzte dieser Vögte war ein Bürger von
Maienfeld. 1803 wurde die Herrschaft
in einen Gerichtsbezirk
umgewandelt, der dieselben Rechte genoss wie alle übrigen des Kantons.
Vergl. den Art. Maienfeld (Kreis).