Herrenrecht
(Droit de seigneur), das vermeintliche mittelalterliche Recht der Grundherren, den Töchtern ihrer Hörigen vor dem Bräutigam beiwohnen zu dürfen. S. Jus primae noctis. ¶
Herrenrecht
24 Wörter, 183 Zeichen
Herrenrecht
(Droit de seigneur), das vermeintliche mittelalterliche Recht der Grundherren, den Töchtern ihrer Hörigen vor dem Bräutigam beiwohnen zu dürfen. S. Jus primae noctis. ¶