Heroldsamt
,
in manchen
Staaten eine zur Bearbeitung von
Standes- und Adelssachen, namentlich der
Standeserhöhungen,
eingesetzte Behörde. Das in
Preußen
[* 2] bestehende, dem königlichen Hausministerium unterstellte Heroldsamt
wurde
in seiner jetzigen Gestalt 1855 errichtet (das vom König
Friedrich I. 1706 errichtete Oberheroldsamt
wurde unmittelbar nach
seinem
Tod aufgehoben) und wird nach den wissenschaftlichen
Grundsätzen der
Heraldik geleitet. Ein vortragender
Rat desselben
führt den
Titel
Heroldsmeister. Dem 1808 organisierten bayrischen Reichsheroldsamt
wurde die
Führung der
Adelsmatrikel (s. d.) übergeben; ein Mitglied des
Ministeriums des königlichen
Hauses führt den
Titel Reichsherold. In Rußland
führt das
Departement des
Senats für
Heraldik den
Titel Heroldsamt.
Auch hier wird ein Mitglied dieses
Amtes, welches sich namentlich
mit den
Zeremonialien befaßt,
Heroldsmeister genannt.