Herold
,
im
Altertum der Abgesandte, welcher aus besonderer Veranlassung, namentlich zur
Kriegserklärung, von einem
Staat an den andern geschickt wurde. Im
Mittelalter waren die Herolde
ständige Beamte, welche zur
Pflege höfischer
Sitte und
ritterlichen Brauchs an den Fürstenhöfen bestellt waren. Sie hatten hier das Hofzeremoniell wahrzunehmen,
namentlich über Turnierfähigkeit zu entscheiden und die Turnierordnung aufrecht zu halten;
auch war ihnen die Entscheidung in Lehns- und Adelssachen, namentlich über Lehnsfelonie (s. Lehnswesen), übertragen;
bei Zweikampf oder Fehde überreichten sie die Herausforderung;
endlich hatten sie die Chroniken und Wappenbücher zu führen.
Noch jetzt bestehen in manchen
Staaten
für
Standes- und Adelssachen sogen.
Heroldsämter (s.
Heroldsamt). Die auf jene Angelegenheiten bezüglichen
Satzungen und Bräuche wurden als Herold
srecht bezeichnet, wie man denn überhaupt die zur Ausübung jener
Funktionen erforderlichen
Kenntnisse als eine besondere
Wissenschaft (Herolderei
) oder
Kunst (Herold
skunst) auffaßte. Die dieser
Wissenschaft Beflissenen
wurden nach mittelalterlichem Brauch als die
Angehörigen einer gemeinsamen
Gilde oder
Zunft angesehen,
bei welcher man demgemäß zwischen
Lehrlingen,
Gesellen und
Meistern zu unterscheiden hatte.
Man nannte diese
Vereine Heroldien
und unterschied innerhalb derselben, abgesehen von den nichtadligen Fußboten (in frühern
Zeiten garzûn, fahrende
Knappen,
Läufer oder Sprecher, genannt), die sogen. Roßboten (nuntii equitantes), die unterste
Vorbereitungsstufe zum
Heroldsamt, zu welcher aber Ritterbürtigkeit erfordert wurde; ferner als zweiten
Grad die sogen.
Persevanten (v. franz. poursuivant), die eigentlichen
Gehilfen der Herolde
, aus deren Zahl nach siebenjähriger
Dienstzeit diese selbst erwählt wurden.
Der Vorstand der Heroldie
war der sogen.
Wappenkönig (roi d'armes). Herolde
und
Persevanten führten als solche gewisse
Beinamen, z. B.
»Suchenwirt« (such' den Wirt),
»Gastknecht« u. dgl.
Später kamen eigentliche Amtsnamen auf, wie z. B. »Romreik«
(römisches Reich) für den Herold
des
Kaisers. Besonders angesehen war die
Stellung der kaiserlichen oder Reichsherolde
, welchen
namentlich auf den
Reichstagen die Handhabung der
Ordnung
übertragen war. Zu ihren wichtigern
Funktionen gehörte die
Ausführung des vom
Kaiser verwilligten freien
Geleits. Mit dem
Verfall des
Ritterwesens verlor auch die
Stellung der Herolde
mehr und mehr an Bedeutung. Am längsten hielten sich die Herolde
am deutschen Kaiserhof, wo sie noch 1706 zur
Verkündigung
der
Reichsacht gegen Kurköln und Kurbayern gebraucht wurden.
Ihre
Funktionen in Ansehung des Hofzeremoniells gingen auf andre
Hofchargen über, so daß dieselben in
neuerer Zeit nur noch hier und da bei feierlichen
Aufzügen,
Krönungen,
Huldigungen, fürstlichen Vermählungen und ähnlichen
Gelegenheiten vorkommen.
Manche
Ritterorden haben übrigens noch jetzt Beamte, welche den
Titel Herold
führen und bei besonders
festlichen Gelegenheiten als solche fungieren.
Vgl.
Gehe,
Beschreibung eines Herolds
(Dresd. 1668).