Herd
,
in der ursprünglichsten Bedeutung ein ebener, zuweilen erhöhter Platz auf der
Erde, um verschiedene Verrichtungen
darauf vorzunehmen, besonders der
Ort im
Haus, wo
Feuer unterhalten wird, daher
Symbol des eignen Hauswesens.
Der Herd
(griech. hestia) war den Griechen und
Römern
heilig: er war bei den erstern der Hausaltar, die heiligen
Eide wurden
bei dem Herd
geschworen. Hilfesuchende (ephestii genannt) mußte der Hausherr schützen, sobald
sie den Herd
berührt oder sich
in die
Asche desselben gesetzt hatten. Bei den
Römern fand sich der Herd
(focus)
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im Atrium, an der hintern Seite des Impluviums. Unter der Aufsicht des Thürhüters wurde auf diesem ein brennendes Feuer erhalten,
und um ihn herum standen die Bilder der Laren und der Penaten. Bei Familientrauer wurde kein Feuer aus dem Herd
unterhalten. -
In der Rechtssprache bedeutet Herd
, namentlich in Ostfriesland, s. v. w. Anwesen. Es werden dort nach der
Größe der Gehöfte (Hofraiten) ganze und halbe Herde
unterschieden. - In der Technik versteht man bei der mechanischen Aufbereitung
der Erze unter eine mehr oder weniger geneigte Fläche, über welche das zerkleinerte Erz unter Zuführung von Wasser fließt
(Kehrherd, Rotierherd
, Stoßherd); im Hüttenwesen den Raum, in welchem eine Feuerarbeit vor sich geht,
dann den Schmelzraum der Schachtöfen zur Gewinnung von Blei,
[* 3] Kupfer
[* 4] etc., endlich die von Bleioxyd durchdrungene Mergelmasse,
welche zum Überkleiden der Sohle der Treiböfen gedient hat. Herdguß
heißt das Eingießen des flüssigen Roheisens in Formen,
welche vor dem Schmelzapparat in einem Sandbett hervorgebracht sind.