Heraldische
Farben
(Tinkturen),
Wappen- oder Heroldsfarben
, deren die alte
Heraldik nur sechs kennt. Man teilt die heraldischen
Farben in die
Metalle:
Gold
[* 2] (gelb) und
Silber (weiß) und in die
Farben im engern
Sinn:
Rot,
Blau,
Grün,
Schwarz.
Farben
abstufungen können zwar in der
Heraldik verwendet werden, aber sie werden nicht als selbständige heraldische Farben
anerkannt;
so hat der
Purpur nicht das
Bürgerrecht erlangt und wird
nur für die Tingierung der
Prachtstücke zugelassen.
Hinsichtlich der
heraldischen
Farben galten früher zwei
Regeln:
Kein
Wappen
[* 3] soll ohne triftigen
Grund mehr
als zwei
Farben haben, denn in der Farben
symbolik des
Mittelalters war die Buntheit ein
Sinnbild der Unbeständigkeit. Die zweite
Regel ist: jedes
Wappen muß
Gold oder
Silber haben; anders ausgedrückt:
Metall darf nicht auf oder neben
Metall,
Farbe nicht auf
oder neben
Farbe zu stehen kommen. Auf die Beachtung dieser letztern
Regel wurde sehr streng gehalten, und die
Herolde erklärten
alle
Wappen für falsch, die derselben widersprachen.
Edelleute mit solchen falschen
Wappen wurden zu keinem
Turnier zugelassen. Nur das
Wappen des
Königreichs
Jerusalem,
[* 4] welches
die beiden
Metalle zeigt, wurde für richtig gehalten, weil hier die Farben
zusammenstellung nach der Heroldssage
einen monumentalen
Charakter haben soll. Die spätere französische
Heraldik nannte solche
Wappen etwas vorsichtiger armes à
enquérir, um damit anzudeuten, daß die
Sache einer nähern
Prüfung bedürftig sei, was die deutsche Zopfheraldik mit »Rätselwappen«
übersetzt hat.
Die
Regel hat übrigens in der
Optik ihre gute Begründung, da sich die
Farben von
Metallen in einiger
Entfernung
viel besser abheben, während Gruppierungen, die nur aus
Metallen oder nur aus
Farben bestehen, ineinander verschwimmen. In
nichtfarbigen
Darstellungen werden die heraldischen
Farben durch die Schraffierung
[* 5] (s. d.) angedeutet. Im
Texte der Wappenbeschreibungen
wird
Gold durch G.,
Silber durch S.,
Rot durch R.,
Blau durch B.,
Schwarz durch das Zeichen #,
Grün durch
Gr. angedeutet.